Die geplante Flexibilisierung der Arbeitszeit ist nun unter Dach und Fach. Die türkis-blaue Regierung einigte sich am Donnerstag darauf, dass sowohl ein 12-Stunden-Tag als auch eine Vier-Tage-Wochen möglich sein werden.
Ziel der neuen Regelung ist eine bessere Anpassung die Lebensverhältnisse der modernen Zeit. Sowohl der Arbeitgeber als auch -nehmer sollen von der Arbeitszeitflexibilisierung profitieren. Während dem Angestellten die Möglichkeit zu einem freuen Wochenende geboten wird, so haben die Unternehmen eine rechtliche Grundlage für die Auftragssicherung durch die Abdeckung von Spitzenzeiten. Eines vorweg: der Acht-Stunden-Arbeitstag bleibt gesetzliche Normalarbeitszeit, sowie die 40-Stunden-Woche die Regel.
Neues Modell im Überblick
• Durchschnittliche Wochenarbeitszeit: darf wie bisher nicht höher als 48 Stunden sein
• Höchstgrenze für Wochenstunden: 60 Stunden
• Möglichkeit zum 12-Stunden-Arbeitstag, sowie einer Vier-Tage-Woche
• Ablehnungsrecht: Arbeitnehmer haben das Recht, die Erhöhung der Arbeitszeit aus persönlichen Interessen (zum Beispiel: Kinderbetreuung) abzulehnen.
• Überstundenzuschläge bleiben wie bisher bestehen
• Ausnahme von der Wochenend- und Feiertagsruhe: maximal viermal im Jahr (nicht an vier aufeinanderfolgenden Wochenenden)
• Vergütung der Mehrstunden: Arbeitnehmer kann entscheiden, ob diese gutgeschrieben oder ausbezahlt werden
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