128.976 Euro, kein einziges Ausschreibungsverfahren: Bablers Ministerium gerät wegen externer Vergaben unter Druck.
Im Zuge einer parlamentarischen Serienanfrage der Freiheitlichen musste Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) die Ausgaben seines Ressorts für externe Verträge offenlegen. Aus den nun vorliegenden Abrechnungen des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport geht hervor, dass im ersten Quartal 2026 insgesamt 128.976 Euro für externe Aufträge aufgewendet wurden – sämtliche Verträge wurden dabei ohne vorherige Ausschreibung vergeben.
Für klassische Beschaffungsaufträge von Bundesministerien gilt in Österreich seit 2024 eine EU-weite Ausschreibungspflicht ab einem geschätzten Auftragswert von 143.000 Euro ohne Umsatzsteuer. Die Gesamtsumme der Bablerʼschen Vergaben liegt knapp unterhalb dieser Schwelle.
Den größten Einzelposten bildete die Begleitung des Auswahlverfahrens für die wissenschaftliche und wirtschaftliche Geschäftsführung der Österreichischen Galerie Belvedere, die mit mehr als 58.000 Euro zu Buche schlug. Für die Neubesetzungen im MUMOK und im MAK wurden jeweils knapp 20.000 Euro an eine Personalagentur überwiesen.
Bablers Begründung
Babler rechtfertigt den Rückgriff auf externe Expertise mit den Anforderungen spezifischer Themenbereiche: „Gerade im Hinblick auf spezifische Themenkomplexe kann es vorkommen, dass es mangels vorhandener Eigenexpertise notwendig ist, externe Expert:innen heranzuziehen.“ Ergänzend hält er in seiner Anfragebeantwortung fest, es sei zur „bestmöglichen Bearbeitung von Aufgaben in bestimmten Bereichen erforderlich, ein Thema zusätzlich auch aus dem Blickwinkel von Außenstehenden oder Betroffenen beleuchten zu lassen“.
Scharfe FPÖ-Kritik
FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz, der das erste Quartal 2026 unter die Lupe genommen hatte, reagiert mit scharfer Kritik: „Wer von den Pensionisten, Familien und Arbeitern nimmt und gleichzeitig das Geld für Berater hinauswirft, ist einfach nur letztklassig. Diese Regierung ist auch moralisch rücktrittsreif!“
Die übrigen Ministerien lassen sich mit der Beantwortung der freiheitlichen Anfrage offenbar bis zum letztmöglichen Termin Zeit – die entsprechenden Kostenabrechnungen sind bislang noch ausständig.