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14-jähriger Mazedonier vergewaltigte Mitschülerin – Freund filmte alles!

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Symbolbild. (FOTO: iStockphoto)

Ein 14-jähriger Bub soll am 17. September 2018 ein gleichaltriges Mädchen vergewaltigt haben. Dabei soll es sich auch um sein erstes Mal gehandelt haben. Als Strafe erhält der Junge zwei Jahre Haft, davon nur vier Monate unbedingt! Sein Freund und Komplize kam mit 15 Monate auf Bewährung davon.

Der Komplize des 14-jährigen Vergewaltigers soll ihm geholfen haben, das Mädchen zu packen und in einen Aufzug zu zerren. Anschließend soll er ihm ein Kondom gegeben und die Tat mit dem Smartphone gefilmt haben. Das Video verbreitete sich schnell in der Schule und erreichte sogar die Direktion. Diese soll sofort gehandelt und die beiden Burschen angezeigt haben.

Seit 23. November 2018 sitzen die Minderjährigen in U-Haft. Der 14-jährige Vergewaltiger erhält zwei Jahre Haft, davon nur vier Monate unbedingt. Der 15-jährige Komplize kommt als Beitragstäter mit 15 Monaten auf Bewährung davon.

Pornos veranlassten ihn dazu
Auf die Frage des Richters warum der Junge die Tat begangen habe, erhielt er als Antwort ein einfaches „Ich weiß es nicht.“ Der Täter erzählte, dass er einige Gewaltpornos geschaut habe, in denen ähnliche Vorfälle vorgekommen sein sollen. Die Jungen sollen die Tat nicht im Voraus geplant haben.

Aussprache mit schrecklichem Ende
Ursprünglich seien der Täter und das Opfer ein Paar gewesen. Doch nach nur zwei Tagen beendete das Mädchen die Beziehung, weil der Junge auf keine ihrer Anrufe reagiert haben soll.

Daraufhin soll sie der Bub um eine Aussprache gebeten haben. In einem Stiegenhaus ihrer Wohnhausanlage sollen die beiden Jungen das Mädchen gepackt und in den Aufzug gezerrt haben. Dort soll die Tat stattgefunden haben.

Eltern ohne Vorbildwirkung
Die aus Mazedonien stammenden Eltern des 14-jährigen Buben haben sich bereits zwei Jahre nach seiner Geburt getrennt. Seitdem hat er keinen Kontakt zu seinem Vater. Der Vater des 15-Jährigen lebt seit längerem in Paris, seine Mutter sitzt im Gefängnis.

Den beiden Tätern soll nicht klar gewesen sein, was sie angerichtet haben. Durch ihre bisherige Unbescholtenheit und die Bereitschaft eine Therapie zu machen, erhielten sie eine mildere Strafe.