Wien baut und schickt dafür künftig mehr Arbeitgeber zur Kasse. Eine alte Abgabe bekommt eine neue Reichweite.
Die Stadt Wien weitet die Dienstgeberabgabe aus, um die Finanzierung des laufenden U-Bahn-Ausbaus auf eine breitere Grundlage zu stellen. Künftig werden auch freie Dienstverhältnisse sowie Beschäftigte über 55 Jahren in die Abgabenpflicht einbezogen. Der Abgabensatz selbst bleibt unverändert bei zwei Euro pro Person und Arbeitswoche.
Mit der Erweiterung rechnet die Stadt mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 17 Millionen Euro, die den gestiegenen, inflationsbedingten Kosten des Netzausbaus entgegenwirken sollen. Aktuell laufen in Wien die Verlängerung der U2 sowie die Errichtung der neuen Linie U5.
Historische Grundlage
Die Dienstgeberabgabe besteht seit 1970 und war von Beginn an zweckgebunden für den Bau des Wiener U-Bahn-Systems vorgesehen. Ursprünglich erfasste sie ausschließlich klassische Angestelltenverhältnisse. Die nun geplante Neuregelung zieht freie Dienstverhältnisse und Personen jenseits der 55 nach und orientiert sich dabei an der bereits bestehenden Systematik der Kommunalsteuer.
Für Arbeitgeber in Wien bedeutet die Änderung konkret zusätzliche finanzielle Verpflichtungen, die bislang nicht anfielen. An der Zweckwidmung der Abgabe ändert sich hingegen nichts: Die Mittel fließen weiterhin ausschließlich in den Ausbau des Wiener U-Bahn-Netzes.
Inkrafttreten offen
Wann die neue Regelung genau in Kraft tritt, steht noch nicht fest. Die Gesetzesvorlage befindet sich derzeit in Begutachtung, die Umsetzung wird jedoch für das erste Quartal des kommenden Jänners erwartet.
Für die Fertigstellung der laufenden Bauprojekte im öffentlichen Nahverkehr gelten die Änderungen als wesentliche Voraussetzung.