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Pendeluntersuchungen

14-jähriges Mädchen durch Pendel-Behandlung verstorben: Kärntner Arzt suspendiert!

Pendeluntersuchung
(Foto: iStockphoto)

Für einen Mediziner aus Kärnten hat eine gravierende berufliche Sanktion Konsequenzen gezogen. Im Zentrum der Kontroverse steht ein Arzt, der mittels Pendeluntersuchungen Behandlungen durchgeführt hat, wonach nun zwei seiner Patienten, darunter ein 14-jähriges Mädchen, verstorben sind.

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung aufgenommen. Das Land Kärnten hat in Reaktion auf diese Ermittlungen ein vorübergehendes Berufsverbot gegen den Arzt verhängt.

Ein drastischer Schritt im Gesundheitswesen

Das Ärztegesetz ermöglicht es den Behörden, einem Arzt die Berufsausübung vorläufig zu untersagen, sollte schwerwiegendes Fehlverhalten vorliegen, das eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit darstellt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, weitere mögliche Schädigungen von Patienten durch fahrlässiges Handeln zu verhindern. Die Gesundheitsreferentin Beate Prettner bestätigte, dass im vorliegenden Fall ein Berufsverbot verhängt wurde und die betreffenden Institutionen, darunter die Ärztekammer, informiert worden sind.

Umstrittene Behandlungsmethoden und deren Folgen

Der Arzt hatte bei der Behandlung eines 14-jährigen Mädchens mittels Pendel die Gutartigkeit eines Tumors diagnostiziert, eine Einschätzung, die tragische Folgen nach sich zog. Derartige Methoden wurden aufgrund dieser Ereignisse stark kritisiert. Laut dem Vater des Mädchens hatte der Arzt zwar eine herkömmliche Biopsie empfohlen, allerdings erst nach der Pendeluntersuchung. Der zweite verstorbene Patient, ein Tätowierer, hatte über Jahre hinweg ähnliche, infrage gestellte Therapien in Form von Infusionen erhalten. Der Anwalt des Arztes weist auf diese langjährige Praxis hin.

Weiterführende Untersuchungen und rechtliche Schritte

Das vorläufige Berufsverbot stellt eine unmittelbare Reaktion dar, während die rechtlichen Untersuchungen noch andauern. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt setzt die Ermittlungen bezüglich des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung fort. Der beschuldigte Arzt genießt bis zum Abschluss dieser Verfahren die Unschuldsvermutung. Die Ereignisse haben eine breite Diskussion über den Einsatz alternativer Heilmethoden in der österreichischen Medizin angestoßen, wobei die Patientensicherheit und das Vertrauen in die konventionelle Medizin im Mittelpunkt stehen.