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Antrag abgelehnt: Rauchverbot kommt auch in Discotheken!

Rauchverbot
"Bei den Halloween-Feiern darf ab Mitternacht nicht mehr geraucht werden.“ (FOTO: iStock)

Ab 1. November soll das allgemeine Rauchverbot geltend gemacht werden. Die Ausnahmeregel für die Nachtgastronomie wurde abgelehnt.

Am 2. Juli wurde von allen Großparteien, ausgenommen der FPÖ das absolute Rauchverbot fixiert. Die Regelung wurde bereits 2015 von der damaligen schwarz-roten Regierung beschlossen und soll am 1. November 2019 in Kraft treten. Die türkis-blaue Koalition wollte, auf Anliegen der FPÖ, eine Übergangsregelung machen bis eine dauerhafte Lösung gefunden wurde, diese wurde nun umgeworfen.

Laut einem Bericht der „Heute“ wollte die Nachtgastronomie eine Ausnahmeregelung für Bars und Discotheken und stellte einen Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof. Dieser wurde nun abgelehnt, wodurch die neue Regelung ausnahmslos für alle Lokalitäten geltend gemacht wird.

„Anträge werden vom VfGH u.a. dann abgelehnt, wenn sie vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg haben“, heißt es in einer Mitteilung des Höchstgerichts. Dem Gesetzesgeber sei „nicht entgegen¬zutreten, wenn er den Gesundheitsschutz, insbesondere auch die Interessen von Arbeitnehmern, höher bewertet als die Interessen der Betreiber von Gastronomiebetrieben“, so die Begründung der Ablehnung.

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