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Femizid

19 Messerstiche: Urteil nach Mord an Ehefrau

(FOTO: iStock/Elmar Gubisch)
(FOTO: iStock/Elmar Gubisch)

Ein 35-jähriger Syrer ist angeklagt, seine Ehefrau, die sich von ihm trennen wollte, am 3. Juli in Wien-Ottakring ermordet zu haben. Nach der Tat versuchte er, sich das Leben zu nehmen, ist nun jedoch querschnittsgelähmt. Trotz seines Geständnisses schweigt der Angeklagte vor Gericht.

Unterstützt von einem Großaufgebot an Justizwachebeamten, wurde der Angeklagte auf einer Bahre in den Gerichtssaal gerollt. Unter dem Vorsitz von Sonja Weis hat die Verhandlung begonnen, bei der der Angeklagte mit den schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert wird.

Die Staatsanwaltschaft behauptet, dass der Mann seine Ehefrau getötet hat, weil sie sich von ihm trennen wollte.

Der Vertreter der Anklage bereitete die Laienrichter auf erschütternde Beweise vor. Denn der Syrer stach 19 Mal mit einem großen Küchenmesser auf seine Gattin ein, die gleichzeitig seine Cousine war. „Ich habe absichtlich keine Tatortfotos für Sie an die Wand projiziert, ich verzichte auf den Effekt. Was sie hören und lesen werden, ist schlimm genug“, kündigt der Staatsanwalt an.

Frau seit 2021 in Österreich

Dann berichtet er über die Hintergrundgeschichte des Paares. Die beiden hatten im Jahr 2010 in Syrien geheiratet. Die ersten Familienmitglieder kamen im Jahr 2015 nach Österreich und brachten im Rahmen der Familienzusammenführung weitere Verwandte ins Land. Das Opfer, damals schwanger, erreichte mit einem Kind Österreich im Jahr 2021, während der Angeklagte mit dem zweiten Nachwuchs in Griechenland verweilte. Erst im Frühsommer 2023 schaffte auch er es, zu seiner Familie zu stoßen.

In anderen Mann verliebt

Nach seiner Rückkehr verhielt sich die Ehefrau ihm gegenüber verschlossen und abweisend, wie der Angeklagte der Polizei berichtete. Schließlich gestand sie ihm, einen anderen Mann zu lieben. Offenbar wollte er das Thema am 3. Juli erneut ansprechen. Zunächst bat er seine Schwägerin, mit den mittlerweile drei Kindern des Paares in den Park zu gehen. Nachdem die Kinder weg waren, kam es zu einem Gespräch, bei dem die Frau ihm mitteilte, dass sie sich trennen will. In diesem Moment rief sie ihre Mutter an, während der Angeklagte ein Messer aus der Küche holte und seine Noch-Partnerin während des Telefonats attackierte.

Mordanklage

„Er stach 19 Mal, wiederhole, 19 Mal zu!“, erinnert der Staatsanwalt die Geschworenen und fordert eine Verurteilung wegen Mordes. Denn als die Polizei ihn fragte, warum er die Kinder nicht in der Wohnung haben wollte, antwortete der Angeklagte: „Ich wollte nicht, dass sie sehen, wie ich ihre Mutter umbringe.“ In einer weiteren Aussage während der Befragung sagte er: „Was soll ich auch mit einer Frau, die mich nicht liebt?“

 „Sie kennen sich, seit sie klein sind, sie war seine große Liebe!“, verkündet der Rechtsvertreter des Angeklagten. Er bezweifelt jedoch ein wenig den Vorsatz. der Mann hat seine Gattin und das dritte Kind zwei Jahre lang nicht gesehen. Und als es schließlich zur Wiedervereinigung kam, hat sie gesagt, dass es aus sei. „Er war emotional im Ausnahmezustand!“, ist sich Arbacher-Stöger sicher. 

Das Gericht berücksichtigte möglicherweise seinen körperlichen Zustand und fällte daher kein lebenslanges Urteil. Stattdessen wurde er rechtskräftig zu einer 20-jährigen Gefängnisstrafe verurteilt.