Am 7. Mai 2023 sorgte eine Autofahrt auf der Westautobahn, nahe dem Knoten Steinhäusl bei Wien, für Aufsehen. Eine Lenkerin aus Wien war mit ihren zwei Kindern besonders langsam unterwegs.
Sie fiel der Polizei auf, da sie die Überholspur mit lediglich 30 bis 50 km/h befuhr – weit unterhalb der erlaubten 100 km/h-Grenze, die in diesem Streckenabschnitt gilt und mittels Radar überwacht wird.

Beinahe-Kollisionen durch Schneckentempo
Die ungewöhnliche Fahrweise der Wienerin hätte nach Angaben der Behörden fast zu zwei schweren Verkehrsunfällen geführt. Die Polizei griff ein und geleitete das Fahrzeug bei der nächsten Raststation sicher von der Autobahn. Die Fahrerin gab bei ihrer Befragung an „Probleme mit den Augen“ zu haben. Aufgrund dessen, habe sie Panikattacken bekommen und hätte nicht schneller fahren können. Aus Angst wählte sie selbst den Notruf – neben mehreren anderen Autofahrern auch.
Rechtliche Konsequenzen und Untersuchung
Infolgedessen wurde der Wiener Autofahrerin der Führerschein entzogen. Sie versuchte, diesen Entzug gerichtlich anzufechten, doch die Entscheidung hielt bis vor dem Verwaltungsgerichtshof stand. Bereits das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich bestätigte, dass das Verhalten der Fahrerin eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer bedeutete. Ihre Fahrt bei Dunkelheit sei „extrem riskant und gefährlich“ gewesen.
Die Untersuchung durch einen Verkehrspsychologen ergab, dass sie aufgrund eines unterdurchschnittlichen Reaktionsvermögens ungeeignet für den Straßenverkehr sei. Der Führerschein bleibt so lange entzogen, bis die gesundheitlichen Voraussetzungen der Fahrerin verbessert sind.
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