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HIRNBLUTUNG

„Soll Respekt lernen“: Jugendliche rasen Frau mit E-Scooter nieder

FOTO: iStock/Aleksandr Zyablitskiy
FOTO: iStock/Aleksandr Zyablitskiy

Eine dramatische Begegnung in der Wiener Fußgängerzone hat für alle Beteiligten weitreichende Konsequenzen gehabt. Im Oktober verursachte ein jugendliches Duo auf einem E-Scooter einen schweren Unfall, bei dem eine Frau schwer verletzt wurde.

Lachend auf Opfer zugefahren

Der Unfall ereignete sich in der Fußgängerzone in Favoriten, als der 17-jährige Hauptangeklagte, begleitet von seinem 16-jährigen Freund, den E-Scooter mit hoher Geschwindigkeit in eine Menschenmenge lenkte. Bei dem Zusammenstoß wurde eine 53-jährige Direktorin schwer verletzt: Sie erlitt Brüche des Brustbeins, des Schienbeins sowie eine Schädelprellung und musste wegen einer Gehirnblutung operiert werden.

Bemerkenswert war die Aussage des Opfers im Gerichtssaal: „Es war viel los. Ich war unterwegs Richtung U-Bahn. Plötzlich war der Roller vor mir, und ich weiß noch genau: Der Fahrer hat mich angelacht, ehe er mich gerammt hat. Wenn es unabsichtlich war, hätte er doch erschreckt geschaut.“

Fragwürdiges Verhalten

Im Wiener Landesgericht war nicht nur die Schuldfrage ein zentraler Punkt der Verhandlung, sondern auch das Verhalten der Angeklagten nach der Kollision. Zahlreiche Zeugen berichteten, dass die Jugendlichen mit sehr hoher Geschwindigkeit in die Menge rasten, ohne auszuweichen. Durch die Kollision kamen sowohl die beiden Fahrer als auch das Opfer zu Sturz, was die beiden Jugendlichen erheiterte: „Sie haben ständig gelacht.“ Zu dem schwer verletzten Opfer am Boden, sagte einer der beiden Jugendlichen: „Die soll einmal lernen, Respekt vor mir zu haben.“

Angeklagte streiten alles ab

Jugendrichterin Daniela Zwangsleitner, die die Verhandlung leitete, musste auch im Gerichtssaal Disziplin einfordern, als der 17-Jährige verspätet erschien und sich in seinen Aussagen über Wohnort und Sozialbezüge in Widersprüche verstrickte. Er behauptete, sich über die Strafbarkeit seines Handelns nicht im Klaren gewesen zu sein: „Ich bin noch nicht lange in Österreich. Ich wusste nicht, dass das verboten ist.“

Der Angeklagte und sein als Zeuge geladener 16-jähriger Mitfahrer und Eigentümer des E-Scooters, streiten alles ab. Sie hätten sich vor Ort um die Frau gekümmert und sich entschuldigt. „Wollen Sie mir sagen, dass die Menge lügt?“, so Frau Rat. „Ich glaube eher, dass Sie lügen.“

Urteil und zukünftige Konsequenzen

Nach eingehender Befragung entschied die Richterin auf fünf Monate bedingte Haft und die Zahlung von 3.000 Euro Schadensersatz wegen fahrlässiger Körperverletzung für den Hauptangeklagten. Mit der Forderung des Opfers von 20.000 Euro wurde sie auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Dem Mitfahrer, Besitzer des E-Scooters, droht eine Anklage wegen falscher Beweisaussage.

Richterin Zwangsleitner stellte abschließend fest, dass die Angeklagten Verantwortung übernehmen müssten: „Sie müssen lernen, Respekt zu haben, nicht das Opfer. Die Frau hätte sterben können.“