Die niederösterreichische Landesregierung hat für die Periode 2024/25 einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 150 Euro beschlossen. Zusätzlich können Niederösterreicher auch einen Antrag auf den neuen Bonus fürs Wohnen stellen, der aus Mitteln des Bundes finanziert wird. Ab 21. Oktober können die Zuschläge online beantragt werden.

Voraussetzungen für die Unterstützung
Laut einer Aussendung von Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP) kann ein Vier-Personen-Haushalt somit eine Gesamthilfe von 320 Euro erhalten, bestehend aus 150 Euro durch den Heizkostenzuschuss und 170 Euro aus dem NÖ-Wohnbonus. Die Mittelvergabe ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Antragsteller müssen seit mindestens sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben. Der Heizkostenzuschuss steht nur Haushalten zur Verfügung, deren monatliches Einkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) liegt. Bei alleinstehenden Personen bedeutet dies ein maximales Netto-Einkommen von 1.150 Euro oder 1.217 Euro brutto.
Der NÖ Wohnbonus wird basierend auf dem jährlichen Bruttohaushaltseinkommen und der Anzahl der Haushaltsmitglieder berechnet. Die erste im Haushalt lebende Person bekommt 80 Euro, und jede zusätzliche hauptgemeldete Person erhält 30 Euro. Ein Ein-Personen-Haushalt darf nicht mehr als 18.000 Euro brutto pro Jahr verdienen, während die Grenze für Mehrpersonenhaushalte bei 45.000 Euro liegt.
Antragsverfahren und Fristen
Der Antrag für den Wohnbonus kann ab dem 21. Oktober online unter www.noe.gv.at eingereicht oder über das Formular, das telefonisch unter 02742/9005-15970 erhältlich ist, gestellt werden. Die Frist für Anträge endet am 15. Dezember 2024. Der Heizkostenzuschuss muss direkt bei der jeweiligen Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden, wobei die Antragsfrist am 31. März 2025 endet.
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