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Luxusversorgung

40 Millionen für Polit-Luxuspensionen: So viel tausend bekommt Gusenbauer

40 Millionen für Polit-Luxuspensionen: So viel tausend bekommt Gusenbauer
Foto: epa/OLIVIER HOSLET
3 Min. Lesezeit |

Österreichs Steuerzahler finanzieren ein Relikt: Die 1997 abgeschaffte „alte Politikerpension“ kostet noch immer 40 Millionen Euro jährlich und beschert 462 Ex-Mandataren durchschnittlich 86.600 Euro.

Fast 30 Jahre nach ihrer Abschaffung verschlingt die sogenannte „alte Politikerpension“ in Österreich noch immer beträchtliche Summen aus dem Staatshaushalt. Wie aus Recherchen des ORF hervorgeht, werden 2025 rund 40 Millionen Euro für dieses längst überholte Versorgungssystem aufgewendet. Die ursprüngliche Regelung, die am 1. August 1997 auslief, hatte Politikern nach nur vier Jahren in einer Regierung oder acht bis zehn Jahren in einem Landtag oder Parlament Pensionsansprüche gesichert.

Die finanziellen Belastungen für die öffentliche Hand nehmen allerdings kontinuierlich ab. Während Bund und Länder 2013 noch 71 Millionen Euro für mehr als 1.300 ehemalige Mandatare aufbringen mussten, profitieren aktuell nur noch 462 Personen von dieser Sonderregelung. Pro Kopf ergibt dies durchschnittlich 86.600 Euro jährlich, wobei frühere Regierungsmitglieder mit durchschnittlich 152.500 Euro deutlich höhere Bezüge erhalten. Ein Teil dieser Ausgaben fließt durch einen Pensionssicherungsbeitrag wieder zurück.

Prominente Nutznießer

Zu den jüngsten Nutznießern zählt der ehemalige Bundeskanzler Alfred Gusenbauer, der nach Erreichen des Pensionsalters von 65 Jahren im Feber eine monatliche Teilpension von 5.400 Euro brutto (14-mal jährlich) erhält. Gusenbauer profitiert von einer Übergangsbestimmung: Politiker, die 1997 bereits aktiv waren, aber die erforderlichen Versicherungszeiten noch nicht erreicht hatten, konnten zwischen dem regulären ASVG-System und dem Verbleib im alten System wählen. Die notwendigen Versicherungszeiten konnten auch nach der formellen Abschaffung noch erworben werden. Der Ministerrat der neuen Regierung bestätigte Gusenbauers Anspruch erst im Mai dieses Jahres.

Das Bundeskanzleramt führt insgesamt sechs solcher „Optanten“ an, die wie Gusenbauer erst nach 1997 die Anspruchsvoraussetzungen erfüllten. Darunter befindet sich auch der langjährige EU-Abgeordnete Othmar Karas, der trotz seines erst 1999 begonnenen Mandats im Europaparlament seit 2024 eine „alte Politikerpension“ bezieht.

Unter den Empfängern finden sich zahlreiche prominente Namen der österreichischen Politik, darunter die ehemaligen Landeshauptleute Michael Häupl (Wien), Erwin Pröll (Niederösterreich), Josef Pühringer (Oberösterreich), Herbert Sausgruber (Vorarlberg) und Wendelin Weingartner (Tirol). Auch frühere Abgeordnete wie Peter Pilz, Josef Cap und Ewald Stadler sowie die ÖVP-Seniorenbund-Vorsitzende Ingrid Korosec als ehemalige Volksanwältin stehen auf der Liste.

Doppelte Pensionen

Bemerkenswert ist, dass parallel erzielte Einkommen den Pensionsanspruch nicht schmälern. Mehr noch: 29 Personen beziehen sogar zwei separate Politikerpensionen, wobei die Gesamtsumme gesetzlich auf 18.125,40 Euro monatlich begrenzt ist. Zu diesen Doppelbeziehern gehört etwa Ex-Kanzler Werner Faymann, der seit 2025 sowohl für seine Tätigkeit als Gemeinderat als auch als Stadtrat in Wien Pensionen erhält. Weitere Beispiele sind Wolfgang Schüssel, Elisabeth Gehrer und Michael Schmid, der trotz einer Amtszeit von weniger als einem Jahr als Minister zusätzlich zu seiner Pension als ehemaliges Mitglied der steirischen Landesregierung einen Anspruch erworben hat.

Die Liste der Doppelbezieher umfasst zudem die ehemalige Innenministerin Maria Fekter, Ex-Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer, Ex-Landeshauptfrau Waltraud Klasnic, die frühere Landesrätin Grete Laska, Ex-Innenminister Karl Blecha, den ehemaligen Nationalratsabgeordneten Hilmar Kabas sowie den früheren Volksanwalt Horst Schender.

Die höchsten Ausgaben auf Landesebene verzeichnet Wien mit über sieben Millionen Euro pro Jahr. In ähnlicher Größenordnung bewegen sich die Zahlungen des Bundeskanzleramts für ehemalige Regierungsmitglieder.

Wobei frühere Bundeskanzler im Durchschnitt 152.500 Euro brutto jährlich erhalten.