Tschetschenische Gruppe jagte gezielt Syrer durch Wien – mit Messern, Hämmern und Schlägern. Hinter der brutalen Attacke steckt ein tiefer ethnischer Konflikt.
Eine geplante Auseinandersetzung eskalierte am 7. Juli 2024 in der Nähe des Bahnhofs Wien-Meidling zu einer brutalen Massenschlägerei. Die Angreifer hatten ihre Opfer gezielt verfolgt und mit einem Arsenal aus Stöcken, Schlägern, Messern und Hämmern attackiert. Fünf Männer erlitten teils schwerwiegende Verletzungen, darunter Stichverletzungen und Knochenbrüche durch massive Gewalteinwirkung.
Im Zentrum des Wiener Bandenkriegs steht nach Erkenntnissen der Ermittler ein 25-jähriger Tschetschene. Er hatte sich mit Landsleuten zusammengeschlossen und hegte offenbar eine tiefe Feindschaft gegen Syrer, die in der Gruppe abwertend als „505er“ oder „515er“ bezeichnet wurden – eine Anspielung auf eine historische Postleitzahl einer syrischen Region. Der Hauptverdächtige koordinierte über seinen Telegram-Kanal potenzielle Angriffe mit anderen Gruppenmitgliedern.
Für den besagten Julitag wurde konkret ein Überfall geplant. Besonders brisant: Der 25-Jährige lud sogar öffentlich via Instagram zu einer „Konferenz“ ein, bei der es laut Anklageschrift um die Ausschaltung der syrischen Gruppe gehen sollte.
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Terror-Verbindungen
Zwei der Angeklagten weisen Verbindungen zu Beran A. auf, der im August 2024 einen terroristischen Anschlag auf ein Taylor-Swift-Konzert im Ernst-Happel-Stadion in Wien vorbereitet haben soll. Der 25-jährige tschetschenische Hauptverdächtige soll in engem Kontakt mit ihm gestanden haben.
Ein weiterer Beschuldigter, ein 18-jähriger österreichischer Staatsbürger, wird als Anhänger des „Islamischen Staates“ (IS) eingestuft und pflegte ebenfalls Kontakte zu Beran A.
Prozessplanung
Die Gerichtsverhandlungen sind laut Gerichtssprecherin Christina Salzborn für den 8., 9., 13., 14. und 21. Jänner angesetzt. Da der Große Schwurgerichtssaal im Wiener Straflandesgericht derzeit renoviert wird, muss auf einen kleineren Verhandlungssaal ausgewichen werden.
Dies erfordert zusätzliche Verhandlungstage, weil der begrenzte Raum nicht alle Angeklagten und deren Verteidiger gleichzeitig aufnehmen kann. Salzborn erklärte, dass aus organisatorischen Gründen eine Aufteilung der Angeklagten auf verschiedene Verhandlungen vorgesehen sei.