Österreich ist ein Land der Regeln, das manchmal streng, oft pragmatisch, aber hin und wieder auch einfach nur kurios agiert. Während die meisten Gesetze und Steuern eine klare Funktion haben, gibt es einige, die auf den ersten Blick verwundern.

Manche sind historisch gewachsen, andere sind das Ergebnis kreativer Steuerpolitik, doch eines haben sie gemeinsam: Sie machen das österreichische Steuer- und Rechtssystem einzigartig. In diesem Artikel finden sich sechs besonders skurrile Beispiele, die in dieser Form wohl nur in Österreich existieren.
Die Wiener U-Bahn-Steuer: Unternehmen finanzieren den öffentlichen Nahverkehr
Wien ist eine Stadt mit hervorragendem öffentlichem Verkehr. U-Bahn, Bim, Bus laufen wie geschmiert, aber wer finanziert das Ganze? Neben Ticketpreisen und staatlichen Zuschüssen gibt es eine Einnahmequelle, die viele nicht auf dem Schirm haben, und zwar die U-Bahn-Steuer. Diese besagt, dass seit 1970 Unternehmen in Wien diese Abgabe zahlen müssen, und zwar für jeden sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter. Ob diese Person tatsächlich mit der U-Bahn fährt oder lieber mit dem Fahrrad durch die Stadt düst, spielt keine Rolle. Wer in Wien arbeitet, sorgt automatisch dafür, dass die Öffis weiterrollen.
Die Idee dahinter ist clever, so profitiert der Wirtschaftsstandort Wien enorm von einer gut funktionierenden Infrastruktur. Also sollen jene, die davon profitieren, auch einen Beitrag leisten, doch genau da beginnt die Debatte. Unternehmen empfinden die Steuer als zusätzliche Belastung, zumal sie pauschal erhoben wird und unabhängig davon, ob die Belegschaft tatsächlich das Öffi-Angebot nutzt.
In anderen Städten wird der öffentliche Verkehr aus allgemeinen Steuermitteln finanziert oder über Fahrpreise quer subventioniert. Dass in Wien eine extra Steuer auf Beschäftigungsverhältnisse erhoben wird, ist also durchaus speziell, trotzdem gibt es kaum ernsthafte Bemühungen, diese Abgabe abzuschaffen. Denn eines ist klar, die Stadt wächst und mit ihr der Bedarf an zuverlässigem Nahverkehr. Die U-Bahn-Steuer ist also gekommen, um zu bleiben.
Österreichs Glücksspielmonopol trotz EU-Lizenzen
Glücksspiel in Österreich ist eigentlich staatlich geregelt, denn das Monopol liegt bei der Österreichischen Lotterien GmbH und den Casinos Austria, offiziell zumindest. Denn während ausländische Anbieter in vielen EU-Ländern unter fairen Wettbewerbsbedingungen agieren können, wird es in Österreich kompliziert. Internationale Wett- und Glücksspielanbieter dürfen zwar in Österreich operieren, aber sie müssen Steuern zahlen, ohne eine offizielle Lizenz zu haben. Zu den verschiedenen Anbietern finden sich weitere Infos auf Casino Groups, zudem erhalten Interessierte dort Rezensionen und alles Wissenswerte über Boni, Angebote und Co.
Das bedeutet, dass Österreich am Monopol festhält, aber trotzdem ausländische Anbieter zwingt, sich steuerlich zu beteiligen. Eine rechtlich wackelige Konstruktion, die bereits mehrfach zu Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof geführt hat. Der Hintergrund ist klar, denn das Monopol schützt heimische Anbieter und sorgt gleichzeitig für hohe Steuereinnahmen. Eine Regelung, die wirtschaftlich clever ist, aber international für Stirnrunzeln sorgt.
Die Feuerschutzsteuer: Ein Beitrag zur Finanzierung der Feuerwehren
Wer eine Feuerversicherung abschließt, zahlt in Österreich automatisch einen kleinen Extrabeitrag an den Staat. Die sogenannte Feuerschutzsteuer wird direkt auf Versicherungsprämien erhoben und dient der Finanzierung der Feuerwehren. Die Logik dahinter besagt, dass diejenigen, die ihr Haus gegen Feuer absichern, auch etwas zur Brandbekämpfung beitragen sollten. Das klingt erstmal vernünftig, doch es gibt einen Haken, denn während die Berufsfeuerwehren von Städten direkt aus Steuermitteln finanziert werden, profitieren vor allem freiwillige Feuerwehren von dieser Abgabe.
Das Problem dabei ist, dass Versicherte doppelt zahlen, einmal über ihre normalen Steuern und zusätzlich über die Versicherung. In anderen Ländern werden Feuerwehren schlicht aus dem allgemeinen Budget finanziert. In Österreich bleibt es ein System, das sich über Jahrzehnte gehalten hat und wohl noch lange weiterlaufen wird.
Sportwetten als Geschicklichkeitsspiel: Warum Glücksspielgesetze nicht greifen
Glücksspiel ist in Österreich streng reguliert, zumindest offiziell. Denn es gibt eine bemerkenswerte Ausnahme: Sportwetten. Während klassische Glücksspiele wie Poker oder Roulette unter das Glücksspielmonopol fallen, gelten Sportwetten in Österreich als Geschicklichkeitsspiel.
Die Argumentation dahinter besagt, dass jemand, der auf Sport setzt, entscheidet nicht nur aus dem Bauch heraus, sondern nutzt Fachwissen und Analysen. Fußballstatistiken, Spielerform und Taktik, all das kann angeblich den Ausgang einer Wette beeinflussen und weil hier angeblich weniger Zufall im Spiel ist, fällt auch die Glücksspielabgabe weg.
Für den Staat bedeutet das Mindereinnahmen in Millionenhöhe. Wettanbieter profitieren, während Spieler nicht denselben Schutz genießen wie klassische Glücksspielkunden. In puncto Spielsuchtprävention gibt es deswegen kaum Vorschriften. Strenge Kontrollen fehlen ebenfalls, wohingegen in fast allen anderen EU-Ländern Sportwetten als Glücksspiel gelten, nur Österreich hält an dieser kuriosen Sonderregel fest.
Das Hupverbot in Wien: Warum Autohupen nur in Notfällen erlaubt ist
Wien ist eine Stadt der Ruhe, zumindest, wenn es nach der Straßenverkehrsordnung geht, so ist Hupen nämlich nur erlaubt, wenn eine unmittelbare Gefahr droht. Das bedeutet, dass es kein genervtes Drücken der Hupe gibt, wenn der Vordermann an der Ampel pennt. Zudem fehlt der akustische Gruß für den Kumpel am Straßenrand und das laute Aufbäumen der Autohupe, nur weil die Straßenbahn mal wieder ewig braucht.
Die Idee dahinter ist simpel und heißt Lärmschutz, schließlich ist Wien nicht Mumbai, wo das Dauerhupen zum Verkehrsalltag gehört. Doch wie das so ist mit Gesetzen, es gibt eine Menge Grauzonen. Es ist unklar, was wirklich als Gefahr gilt und ob eine Strafe droht, wenn das Hupen reflexartig passiert. Wenn jemand in Wien trotzdem hupt, muss er mit einer Geldstrafe rechnen und auch Fahrradklingeln sind in die Regelung eingeschlossen. Es handelt sich um eine Verordnung, die zwar selten durchgesetzt wird, aber doch immer wieder für Diskussionen sorgt.
Die historische Dachsteuer: Wie eine Abgabe zu ruinösen Häusern führte
Dass Steuern manchmal zu völlig absurden Ergebnissen führen, zeigt das Beispiel der Dachsteuer. Sie wurde eingeführt unter Kaiser Joseph II. im 18. Jahrhundert und sollte zusätzliche Einnahmen in die Staatskasse spülen. Die Berechnung war einfach, denn je größer die Dachfläche eines Hauses, desto höher die Steuer. Das Problem war, dass die Hausbesitzer kreativ und radikal reagierten und so ließen viele ihre Dächer einfach entfernen oder verkleinerten sie drastisch. Ein Gebäude ohne Dach spart Steuern und die Folge waren verfallende Häuser, durchnässte Wände und eine steigende Zahl von Bränden. Die Steuer führte zu mehr Schäden als Nutzen und es überraschte wenig, dass sie nach einigen Jahren wieder abgeschafft wurde. Ein Paradebeispiel für eine gut gemeinte, aber katastrophal umgesetzte Steueridee.
Fazit
Österreichs Steuern und Gesetze sind oft gut durchdacht, aber manchmal eben auch ziemlich eigenwillig. Ob skurrile Abgaben wie die U-Bahn-Steuer oder seltsame Definitionen wie bei den Sportwetten, das Land hält an einigen kuriosen Regelungen fest. Diese sechs Beispiele sind nur ein kleiner Einblick in die kreative Welt der österreichischen Bürokratie und vielleicht kommen in Zukunft noch ein paar skurrile Regelungen dazu. Es wäre ja nicht das erste Mal.
*Hierbei handelt es sich um eine entgeltliche Einschaltung.
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