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AUSZAHLUNG

Frau verlangt höhere Familienbeihilfe und bekommt 26.000 Euro!

FAMILIENBEIHILFE_RUECKERSTATTUNG
Symbolbild FOTO: iStock

In einem aufsehenerregenden Fall hat eine Frau aus der Steiermark mit einer erheblichen Behinderung nun rückwirkend Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe erlangt. Diese Entscheidung kam zustande, nachdem eine Erwachsenenvertreterin, die sich seit Jahren um die Interessen der Frau kümmert, ursprünglich nicht über den Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe informiert war.

Trotz einer gesundheitlichen Beeinträchtigung von 80 Prozent wurde der Antrag der Steirerin auf die erhöhte Familienbeihilfe zunächst abgelehnt. Diese Ablehnung stieß auf vehementen Widerstand: Die Arbeiterkammer Steiermark machte den Fall öffentlich und berichtete auf ihrer Facebook-Seite darüber, was schließlich zu einer Beschwerde gegen die Entscheidung führte.

Erfolgreiche Beschwerde

Durch die Initiative der Arbeiterkammer wurde die Ablehnung revidiert, und der Antrag der betroffenen Frau wurde im Nachhinein genehmigt. Infolgedessen erhielt sie eine Nachzahlung der erhöhten Familienbeihilfe für fünf Jahre in Höhe von etwa 26.000 Euro. Auch künftig wird die Frau die erhöhte Familienbeihilfe erhalten.