Am Landesgericht Klagenfurt wurde am Dienstag ein 70-jähriger Deutscher zu einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt. Ihm wurden schwere sexuelle Übergriffe auf seine Enkeltochter sowie regelmäßige Gewaltanwendung gegen sie und ihre beiden Brüder vorgeworfen.

Teilweise Geständnisse und Rückzieher
Der bisher unbescholtene Mann räumte die Vorwürfe teilweise ein, wich dann jedoch wiederholt zurück und relativierte seine Aussagen. Während er zugab, die Kinder geschlagen zu haben, behauptete er zugleich, kein Gewalttäter zu sein. Die drei Kinder wuchsen bei ihm in Kärnten auf, während ihre Mutter – seine Tochter – sich auf ihre Karriere konzentrierte.
Absurde Erklärungen
Besonders verstörend waren seine Ausflüchte bezüglich der Missbrauchsvorwürfe. So rechtfertigte er sich damit, „Aufklärungsunterricht“ mit seiner Enkeltochter betrieben haben zu wollen. Doch diese Aussage widersprach den detaillierten Schilderungen des Mädchens, das zur Zeit der ersten Übergriffe zwölf Jahre alt war und unter einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung leidet, wie vor Gericht erläutert wurde. Der Angeklagte spekulierte zudem, dass seine Enkelin möglicherweise beeinflusst worden sein könnte.
Schwere psychische Schäden beim Opfer
Nach einer kurzen Beratung erklärte Schöffensenat-Vorsitzender Richter Gernot Kugi den Mann des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, der Blutschande, des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses sowie der fortgesetzten Gewaltausübung für schuldig. „Außer dem sexuellen Missbrauch durch Sie haben wir keine andere Erklärung für die posttraumatische Belastungsstörung“, betonte Kugi.
Langjährige Übergriffe und glaubwürdige Zeugenaussagen
Die Verurteilung stützte sich auf die Ermittlungsergebnisse und die detaillierten Aussagen des Opfers, die einen glaubhaften Eindruck hinterließen. Auch die Aussagen eines Enkelsohnes bestätigten die regelmäßigen Misshandlungen. Richter Kugi erklärte zudem, dass es keinen Zweifel daran gebe, dass der Angeklagte seine Enkelkinder auch geschlagen habe. Entscheidend sei dabei, dass die Enkelin kein Motiv habe, ihren Großvater zu Unrecht zu beschuldigen. Erwähnt wurden zudem Videos: „Ihre Vorliebe für junge Mädchen haben wir ja auf TikTok gesehen, wo Sie sich Videos von leicht bekleideten Mädchen angesehen haben“, so der Richter.
Der Verurteilte meldete sowohl Nichtigkeitsbeschwerde als auch Berufung an. Staatsanwältin Karin Schweiger gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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