Wiener Neustadt zieht die Reißleine: E-Scooter sind in der Innenstadt jetzt streng reguliert – und Verstöße kosten bis zu 726 Euro.
In Wiener Neustadt gelten ab sofort neue Einschränkungen für die Nutzung von E-Scootern im Stadtzentrum. Das Befahren der Fußgängerzonen ist mit diesen Fahrzeugen künftig nur noch zwischen 22.00 und 06.00 Uhr gestattet – und auch dann ausschließlich im Schritttempo. Vor dem Dr. Adolf Schärf-Haus sowie in der Böheimgasse gilt darüber hinaus ein vollständiges Fahrverbot für E-Scooter. Fahrräder hingegen dürfen die betroffenen Bereiche weiterhin uneingeschränkt nutzen.
Bürgerbeschwerden als Auslöser
Auslöser für die neue Verordnung war eine anhaltende Welle an Beschwerden aus der Bevölkerung. Bürgermeister Klaus Schneeberger (ÖVP) macht den Handlungsdruck deutlich: „Seit Monaten gibt es kaum einen Bürgerkontakt, bei dem die Gefährdung durch die Scooter in der Innenstadt nicht angesprochen wurde.“ Das Zusammenspiel aus hoher Geschwindigkeit, geräuschlosem Betrieb und der Wendigkeit der Geräte habe wiederholt zu Situationen geführt, die ein sicheres Miteinander im öffentlichen Raum nicht mehr gewährleisteten.
Die Stadtpolizei steht hinter der Verordnung und kündigt konsequente Kontrollen an. Stadthauptmann Gerald Rak und Stadtpolizeikommandant Manfred Fries sehen in den Maßnahmen einen klaren Sicherheitsgewinn: „So können wir für ein spürbares Mehr an Sicherheit in den Fußgängerzonen sorgen.“ Wer die neuen Regelungen missachtet, muss mit empfindlichen Verwaltungsstrafen rechnen – der Strafrahmen reicht bis zu 726 Euro.
Bundesweite Regelung gefordert
Parallel dazu hat die Stadtregierung am 14. September eine Resolution beschlossen, mit der der Verkehrsminister aufgefordert wird, eine Kennzeichen- und Versicherungspflicht für E-Scooter auf Bundesebene einzuführen.
Eine solche Regelung würde es der Polizei wesentlich erleichtern, Verstöße zu verfolgen und die Sicherheitslage in der Wiener Neustädter Innenstadt nachhaltig zu verbessern.