Wien zieht die Zügel an: Wer sein E-Bike in die U-Bahn mitnimmt, muss künftig genau auf die Uhr schauen – sonst droht ein Bußgeld.
Wer sein E-Bike oder seinen E-Scooter künftig mit in die Wiener U-Bahn nehmen möchte, muss dabei auf die Uhrzeit achten. Die Wiener Linien haben die entsprechenden Beförderungsregeln neu geregelt und die Mitnahme solcher Fahrzeuge auf Zeiten außerhalb der Stoßzeiten beschränkt. Die neuen Regelungen treten mit 1. September 2026 in Kraft.
Neue Mitnahmeregeln
Konkret gilt ab sofort: An Werktagen ist der Transport von E-Bikes und E-Scootern in der U-Bahn zwischen 9 und 15 Uhr sowie ab 18.30 Uhr bis zum Betriebsschluss gestattet. An Wochenenden und Feiertagen hingegen dürfen die Fahrzeuge den ganzen Tag mitgenommen werden.
In Bussen und Straßenbahnen bleibt die Mitnahme von E-Scootern dagegen weiterhin untersagt. Wer einen herkömmlichen Scooter ohne Elektroantrieb besitzt, darf diesen nach wie vor – zusammengeklappt – jederzeit und ohne Einschränkung befördern.
Hintergrund & Konsequenzen
Hintergrund der Neuregelung ist der enorme Andrang im Wiener Öffi-Netz: Täglich sind knapp 2,5 Millionen Menschen mit U-Bahn, Bus und Straßenbahn unterwegs. Die neuen Regelungen sollen dazu beitragen, den verfügbaren Platz besser zu verteilen und den Fahrgastwechsel an den Stationen flüssiger zu gestalten.
Wer die Vorgaben nicht einhält, muss mit einem Bußgeld von 50 Euro rechnen. Wiens Öffi-Stadträtin Ulli Sima begründet die Maßnahmen wie folgt: „Unsere Öffis sind das Rückgrat der klimafreundlichen Mobilität in Wien. Damit täglich Millionen Fahrgäste sicher und komfortabel unterwegs sind, braucht es klare Regeln für alle.“