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Nettoeinkommen

90 Prozent Nettoeinkommen: Regierung beschließt neues Kurzarbeitsmodell

90 Prozent Nettoeinkommen: Regierung beschließt neues Kurzarbeitsmodell
(FOTO: BKA/Christopher Dunker)
2 Min. Lesezeit |

Die Kurzarbeitsregelungen in Österreich kehren zu den Vor-Corona-Bestimmungen zurück, wobei der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) weiterhin eine Ersatzrate von bis zu 90 Prozent des Nettoeinkommens anstrebt.

Die Kurzarbeit, ein wichtiges Instrument zur Bewältigung der Corona-Pandemie, wird in Österreich wieder an das Vor-Pandemie-Modell angepasst. Arbeitsminister Martin Kocher erklärte, dass die Inanspruchnahme der Kurzarbeit künftig wieder streng gehandhabt werden soll. „Schon seit letztem Jahr sei die Maßnahme schrittweise an ihren ursprünglichen Zweck, ein Unterstützungsinstrument für besondere einzelne Krisenfälle, herangeführt worden“, so Kocher.

ÖGB strebt hohen Einkommensersatz an

Trotz der Rückkehr zu den Vor-Corona-Bestimmungen strebt der ÖGB weiterhin eine hohe Ersatzrate für Kurzarbeiter an. „Der ÖGB peilt allerdings weiter die in der Pandemie gängige Ersatzrate von bis zu 90 Prozent des Nettoeinkommens an“, so der Gewerkschaftsbund. Eine entsprechende Mustervereinbarung der Sozialpartner befindet sich noch in finaler Abstimmung.

Finanzielle Absicherung

ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian betonte die Bedeutung der finanziellen Absicherung der Beschäftigten. „Wir sind froh, dass die Kurzarbeit nicht mehr in dem Ausmaß wie zur Zeit der Corona-Pandemie gebraucht wird und stehen dazu, dass sie auf den ursprünglichen Zweck – als arbeitsmarktpolitische Maßnahme für einzelne Betriebe in einer wirtschaftlichen Ausnahmesituation – zurückgeführt wird“, so Katzian. Er fügte hinzu: „Wenn sie 90 Prozent vom letzten Nettoeinkommen in Kurzarbeit bekommen, ist das vor allem in Zeiten einer Rekordteuerung notwendig und richtig.“

Uneinigkeit über neue Regelungen

Trotz der allgemeinen Zustimmung zur Rückkehr zu den Vor-Corona-Regelungen gibt es Uneinigkeit darüber. Denn ob das neue Kurzarbeitsregime eine Massenarbeitslosigkeit verhindern kann, sollte ein weiterer Krisenfall eintreten. Während die Wirtschaftskammer die Ausgestaltung des neuen Regimes als geeignet betrachtet, sieht der ÖGB die Notwendigkeit, das Instrument gegebenenfalls anzupassen. Beide Seiten sind sich jedoch einig, dass sie die finanziellen Mittel bei einer erneuten Krise aufstocken müssten.

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Ende September wird die endgültige Regelung auslaufen, und wir werden die Mustervereinbarungen kommende Woche veröffentlichen.

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KO KOSMO-Redaktion
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