Ab dem kommenden Schuljahr stehen den Schülerinnen und Schülern bedeutende Neuerungen bevor.

Neue Formen der Abschlussarbeiten
Anstelle der bisherigen Pflicht zur Vorwissenschaftlichen Arbeit (VWA) wird eine „Abschließende Arbeit“ eingeführt, die auch als Multimediaprodukt, Videoreportage oder Podcast gestaltet werden kann. Bis zum Schuljahr 2028/29 haben die Maturantinnen und Maturanten die Möglichkeit, alternativ eine zusätzliche mündliche oder schriftliche Matura zu wählen – ihre Entscheidung muss jedoch bis zum 30. September getroffen werden. Eine schriftliche Arbeit auf vorwissenschaftlichen Niveau ist weiterhin möglich, jedoch muss der Betreuungslehrer zustimmen.
„Nicht mehr zeitgemäß“
Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) betont, dass die Verpflichtung zur Erstellung einer 40.000 bis 60.000 Zeichen langen schriftlichen Arbeit angesichts moderner KI-Sprachmodelle wie ChatGPT „nicht mehr zeitgemäß“ sei. Daher sollen die rund 17.000 Maturantinnen und Maturanten an den AHS künftig auch das Ergebnis eines forschenden, gestalterischen oder künstlerischen Prozesses einreichen können. Die Dokumentation und Reflexion des Entstehungsprozesses sowie die verwendeten Quellen bleiben jedoch zentrale Elemente für die Beurteilung.
Veränderungen an BMS
An den Berufsbildenden Mittleren Schulen (BMS) werden die bisherigen Abschlussarbeiten vollständig abgeschafft. Stattdessen werden neue Reflexionsinstrumente im Fachunterricht eingeführt. Diese Änderung betrifft jährlich 10.000 bis 15.000 Jugendliche.
Gewaltschutzkonzepte für alle Schulen
Zusätzlich zu den Änderungen bei den Abschlussarbeiten müssen alle Schulen ab Herbst ein Kinderschutzkonzept erfüllen. Dies umfasst eine Risikoanalyse und die Einrichtung eines eigenen Kinderschutzteams an jedem Standort. Die Schulordnung 2024 bringt dazu einen Verhaltenskodex für alle Personen, die das Schulhaus betreten, und klare Handlungsanleitungen für Verdachtsfälle. Teil dieses Schwerpunktes ist auch ein gemeinsames Projekt des Bildungsministeriums mit dem Innenministerium: Schulen sollen konkrete Ansprechpartner bei der Polizei erhalten, an die sie sich nach Suspendierungen oder Straftaten wenden können. Zudem wird das Budget für Präventionsworkshops in Schulen um 50 Prozent auf 2,1 Millionen Euro erhöht.
Novelle des Lehrplans
An den Gymnasien tritt ebenfalls eine bedeutende Änderung in Kraft: Durch eine Lehrplannovelle können gehörlose wie auch hörende Jugendliche künftig die österreichische Gebärdensprache (ÖGS) als Alternative zur zweiten lebenden Fremdsprache, Latein oder Griechisch belegen und darin maturieren. Obwohl die ÖGS seit 2005 verfassungsrechtlich anerkannt ist, fand sie bisher kaum Eingang in den schulischen Alltag.
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Nationaler Bildungsbericht
Einen umfassenden Überblick über das österreichische Bildungswesen wird der alle drei Jahre erscheinende Nationale Bildungsbericht liefern. Dieser wird Mitte bis Ende Dezember veröffentlicht. Ein eigener Abschnitt wird sich mit den „Entwicklungsfeldern“ der heimischen Schulen auseinandersetzen.
Diese umfassenden Veränderungen markieren einen entscheidenden Punkt in der Weiterentwicklung des österreichischen Bildungssystems das sich damit an moderne Anforderungen und neue Herausforderungen anpasst.