Pole-Dance an der Nationalflagge bringt eine Touristin in der Türkei in ernste Schwierigkeiten. Ihre kurze Tanzeinlage könnte nun mehrjährige Haftstrafe bedeuten.
Die türkischen Behörden haben ein Ermittlungsverfahren gegen eine ausländische Touristin eingeleitet, nachdem diese an einem Fahnenmast mit der türkischen Nationalflagge Pole-Dance praktiziert hatte. In sozialen Medien verbreitete Aufnahmen dokumentieren, wie die junge Frau in sportlicher Bekleidung – Leggins und bauchfreies Oberteil – den Fahnenmast an einem Aussichtspunkt im kappadokischen Touristenort Uçhisar für eine zwölfsekündige Tanzeinlage nutzte.
📍 Ort des Geschehens
Die Staatsanwaltschaft der Provinz Nevşehir hat wegen des Vorfalls Anklage erhoben, wie aus einer Mitteilung des Gouverneursbüros hervorgeht. In der Erklärung wird der Vorgang als „abscheulicher Vorfall“ bezeichnet und als „Respektlosigkeit gegenüber den Werten unserer Nation“ eingestuft. Die Ermittlungen wurden nach Sichtung der viral gegangenen Videos in sozialen Netzwerken eingeleitet.
Rechtliche Konsequenzen
Weder Identität noch Nationalität der betreffenden Person wurden von den Behörden preisgegeben. Auch bleibt unklar, ob die Frau bereits identifiziert oder in Gewahrsam genommen wurde.
Turkish authorities opened an investigation after a foreign tourist pole danced on a flagpole. pic.twitter.com/SxP4hdntV5
— Daily Turkic (@DailyTurkic) August 21, 2025
Der Tänzerin droht eine mehrjährige Freiheitsstrafe. Die Ermittlungen stützen sich auf die Artikel 300 und 301 des türkischen Strafgesetzbuches, die sowohl die Missachtung der Nationalflagge als auch die „Beleidigung des Türkentums“ unter Strafe stellen.
Konkret sieht Artikel 300 für die öffentliche Herabwürdigung der türkischen Nationalflagge eine Freiheitsstrafe von einem bis zu drei Jahren vor. Artikel 301 bedroht die öffentliche Herabwurdigung des Türkentums oder staatlicher Institutionen mit sechs Monaten bis zu zwei Jahren Haft. Ein besonderes rechtliches Detail: Für Ermittlungen nach Artikel 301 ist die Genehmigung des türkischen Justizministers erforderlich, was auf die politische Brisanz solcher Fälle hinweist.