Europa steht vor einer Zahlungsrevolution: Die EU-Staaten ebnen den Weg für den digitalen Euro, während sie gleichzeitig das Bargeld durch neue Regeln schützen wollen.
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich klar für die Entwicklung eines digitalen Euros ausgesprochen. Am Freitag stimmten die 27 EU-Botschafter für den Aufbau einer solchen Digitalwährung, wie aus einer Mitteilung des EU-Rates hervorgeht. Nach den Vorstellungen des Rates soll die elektronische Währung sowohl online als auch offline nutzbar sein – eine Internetverbindung wäre für Zahlungen somit nicht zwingend erforderlich.
Parallel dazu verfolgen die Mitgliedstaaten das Ziel, den Bargeldverkehr abzusichern. Konkret soll die Verweigerung von Bargeldzahlungen durch Händler oder Dienstleister mit wenigen Ausnahmen effektiv untersagt werden.
Die Haltung des Rates zum digitalen Euro entspricht weitgehend dem Gesetzesvorschlag, den die EU-Kommission im Sommer 2023 vorgelegt hatte. Nachdem sich in der Vorwoche bereits die EU-Finanzminister für die Digitalwährung ausgesprochen hatten, folgte nun die formelle Bestätigung durch den EU-Rat.
Gesetzgebungsprozess
Der nächste Schritt im Gesetzgebungsprozess wird voraussichtlich im Mai erfolgen, wenn das Europaparlament über den digitalen Euro abstimmt. Erst danach können die Verhandlungen zwischen den gesetzgebenden Institutionen EU-Rat und Europaparlament über die endgültige Fassung des Gesetzes beginnen. Nach Festlegung des rechtlichen Rahmens liegt die Entscheidung über Zeitpunkt und Umsetzung bei der Europäischen Zentralbank (EZB).
Die EZB hat ihre Unterstützung für die Digitalwährung bereits deutlich signalisiert und in Aussicht gestellt, dass sie bereits 2029 einen digitalen Euro einführen könnte. Mit diesem Schritt reagiert die Zentralbank auf den europaweiten Rückgang der Bargeldnutzung. Die neue Währungsform soll Bargeld nicht verdrängen, sondern ergänzen und im Handel – gemäß den Vorstellungen von Rat und Kommission – einer Annahmepflicht unterliegen.
Ein weiteres Ziel der Initiative ist es, Europas Abhängigkeit von US-amerikanischen Zahlungsdienstleistern zu verringern. Derzeit werden Karten- und Onlinezahlungen in der Eurozone überwiegend über Anbieter wie Visa, Mastercard und Paypal abgewickelt.
Kritik und Vorbehalte
Das Vorhaben stößt jedoch auf Widerstand. Obwohl die Bankenbranche grundsätzlich mehr europäische Eigenständigkeit im Zahlungsverkehr befürwortet, bezweifelt sie, dass der digitale Euro das geeignete Instrument dafür ist.
Ein zentraler Kritikpunkt der Finanzinstitute richtet sich gegen die von der EZB geplante spezielle Konto- und Zahlungsinfrastruktur, deren Integration in bestehende Systeme mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden wäre. Gleichzeitig könnten Plattformanbieter wie Apple und Paypal, die selbst keine Konten führen, Zahlungen mit dem digitalen Euro anbieten.
Auch im Europaparlament gibt es erhebliche Vorbehalte. Der für das Thema zuständige Berichterstatter, der spanische Konservative Fernando Navarrete, vertritt die Auffassung, dass ein umfassender digitaler Euro nur dann eingeführt werden sollte, wenn privatwirtschaftliche europäische Alternativen fehlen. Er befürwortet lediglich die Offline-Variante der Digitalwährung, die Zahlungen auch bei schlechter oder fehlender Internetverbindung ermöglichen würde.
In Bezug auf die Bargeldakzeptanz geht der Rat über den Vorschlag der Kommission hinaus. Seine Position schränkt die Ausnahmen von einer Bargeldpflicht erheblich ein, was faktisch einer Annahmepflicht für Bargeld gleichkommt.
Zwar dürften Unternehmen weiterhin eine Präferenz für bargeldlose Zahlungsmethoden äußern, jedoch sollen Händler oder Dienstleister bei Transaktionen vor Ort in Anwesenheit des Kunden Bargeld nicht einseitig als Zahlungsmittel ausschließen können – etwa durch Hinweise wie „Keine Barzahlung“. Der Rat warnt ausdrücklich, dass sich solche Praktiken rasch ausbreiten und zu einer weitreichenden Ablehnung von Bargeld führen könnten.
Der Handelssektor lehnt eine verpflichtende Bargeldannahme ab. „Wir treten dafür ein, dass ein Händler Barzahlungen grundsätzlich und nicht nur über individuelle Vereinbarungen mit einzelnen Kunden ausschließen kann“, erklärt Ulrich Binnebößel, Abteilungsleiter Zahlungsverkehr beim Handelsverband HDE.
Binnebößel weist darauf hin, dass eine Akzeptanzpflicht weder die Versorgung mit Wechselgeld für den Handel noch den Zugang zu Bargeld für Kunden sicherstelle. Zudem verursache die Bargeldhandhabung hohe Kosten für Händler, wenn nur wenige Kunden bar bezahlen.
Zusätzlich sieht der EU-Rat vor, dass die Mitgliedstaaten Notfallpläne zur Sicherstellung der Bargeldversorgung für den Fall schwerwiegender Störungen im digitalen Zahlungsverkehr entwickeln müssen.
Diese Pläne sollen verschiedene Szenarien berücksichtigen.