Jahrzehnte nach der Tat, ein Urteil mit Millionensumme: Bill Cosby verliert erneut vor Gericht – diesmal gegen eine 84-Jährige.
Ein Geschworenengericht in Santa Monica hat den früheren US-Fernsehstar Bill Cosby in einem Zivilprozess zur Zahlung von mehr als 19 Millionen Dollar – umgerechnet rund 16,4 Millionen Euro – an eine Frau verurteilt, die ihn des sexuellen Missbrauchs beschuldigt. Die 84-jährige Klägerin Donna Motsinger wirft dem 88-Jährigen vor, sie vor über fünf Jahrzehnten unter Drogen gesetzt und vergewaltigt zu haben.
Mehr als 50 Frauen haben Bill Cosby sexuelle Übergriffe vorgeworfen. Die Vorwürfe reichen mehrere Jahrzehnte zurück und führten sowohl zu strafrechtlichen als auch zivilrechtlichen Verfahren.
Vorwürfe aus 1972
Laut Motsingers Schilderungen hatte Cosby sie ins Visier genommen, während sie als Kellnerin in einem Restaurant in Sausalito nördlich von San Francisco tätig war. Im Jänner 1972 soll er sie mit seinem Fahrzeug abgeholt und ihr ein Glas Wein sowie eine Tablette gereicht haben, die er als Aspirin ausgab. In der Folge habe sie immer wieder das Bewusstsein verloren und sei schließlich in ihrer Unterwäsche zu Hause aufgewacht. „Sie wusste, dass sie von Bill Cosby betäubt und vergewaltigt worden war“, hieß es in der Klageschrift.
Dass die Klage trotz des langen Zeitraums möglich wurde, verdankt Motsinger einem neuen kalifornischen Gesetz, das Schadenersatzklagen wegen sexuellen Missbrauchs ohne Einschränkung durch eine Verjährungsfrist ermöglicht.
Verhandelt wurde der Fall in demselben Gerichtsgebäude, in dem eine Jury Cosby bereits im Jahr 2022 dazu verpflichtet hatte, einer weiteren Frau 500.000 US-Dollar Schadensersatz zu leisten. Die Geschworenen hatten damals als erwiesen angesehen, dass der Schauspieler die Klägerin im Jahr 1975 missbraucht hatte – zu einem Zeitpunkt, als sie erst 16 Jahre alt war.
Cosbys Verteidigung
Cosbys Verteidigung erklärte, ihr Mandant habe keinerlei Erinnerung an einen sexuellen Kontakt mit Motsinger. Sollte es dennoch zu einer Begegnung dieser Art gekommen sein, sei diese nach Darstellung seiner Anwälte einvernehmlich gewesen.