Ein Propeller, ein zerstörter Gleitschirm, ein Wunder: Im Pinzgau kam es zu einem Beinahe-Desaster mit glimpflichem Ausgang.
Wegen des Paragleiterunfalls vom vergangenen Samstag im Pinzgau hat die Polizei am Montag Anzeige gegen den Piloten eines Kleinflugzeugs wegen fahrlässiger Körperverletzung erstattet. Der 28-jährige Tiroler hatte mit seiner Maschine den Gleitschirm einer 44-jährigen Oberösterreicherin im Luftraum über Piesendorf zerstört.
Die Paragleiterin war von der Schmittenhöhe bei Zell am See gestartet und befand sich zum Zeitpunkt des Vorfalls über dem Gemeindegebiet von Piesendorf im Pinzgau. Zeitgleich schwenkte der 28-jährige Tiroler mit einem einmotorigen Kleinflugzeug vom Glemmtal in Richtung Zell am See ein.
Kollision im Luftraum
Nach eigenen Angaben des Piloten war es ihm gegen 13.15 Uhr nicht mehr möglich, rechtzeitig auszuweichen. Der Propeller seiner Maschine erfasste dabei den Gleitschirm der Frau und zerstörte ihn vollständig.
Die Paragleiterin zog daraufhin umgehend ihren Rettungsschirm und landete unbeschadet auf einer Forststraße. Anschließend wurde sie mit einem Polizeihubschrauber zum Flughafen Zell am See transportiert. Zur allgemeinen Verwunderung erlitt sie lediglich leichte Verletzungen in Form von blauen Flecken und Prellungen.
🚨 WATCH: A paraglider gets hit by a Cessna 172 near the Austrian town of Zell am See.
The paraglider was able to pull her rescue parachute and land safely shortly after the incident on Saturday.
According to police, the 44-year-old Austrian had started from Schmittenhöhe in… pic.twitter.com/HYQ7euRu57
— Breaking Aviation News & Videos (@aviationbrk) May 24, 2026
Auch dem Piloten der Cessna gelang trotz in der Maschine verfangener Gleitschirmteile eine sichere Landung.
Ihr Überleben verdankt die Frau dem Umstand, dass sie ihren Rettungsschirm noch rechtzeitig auslösen konnte.
Behördliche Ermittlungen
Der Vorfall ist luftfahrtrechtlich an die Austro Control gemeldet worden, und die Paragleiterin wurde polizeilich einvernommen. Die Befragung des Piloten sowie mehrerer Zeugen steht noch aus.
Fahrlässige Körperverletzung ist in Österreich im Strafgesetzbuch in § 88 geregelt und wird, sofern kein schweres Dauerleiden oder Todesfolge eintritt, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen bedroht.