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Terrorprozess

Nach Anschlagsplänen auf Wiener Pride: Brüder schuldig gesprochen

Nach Anschlagsplänen auf Wiener Pride: Brüder schuldig gesprochen
(Symbolbild FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Ein Anschlag auf die Wiener Regenbogenparade, IS-Propaganda, ein Urteil – doch zentrale Fragen bleiben offen.

Zwei Brüder im Alter von 20 und 23 Jahren sind am Dienstag in einem Verfahren rund um mutmaßliche Anschlagspläne auf die Wiener Regenbogenparade der LGBTIQ+-Community vom 17. Juni 2023 schuldig gesprochen worden. Das Gericht verhängte gegen sie wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation bedingte Freiheitsstrafen von sechs Monaten beziehungsweise einem Jahr. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Vorgeschichte des Verfahrens

Bereits beim ersten Verhandlungstag Mitte Juli 2025 war ein damals 16-Jähriger zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden – dieses Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Auch gegen ihn waren die Vorwürfe der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation erhoben worden. Am 5. August des Vorjahres war das Verfahren zur Einholung eines IT-Gutachtens auf unbestimmte Zeit unterbrochen worden, ehe es am vergangenen Donnerstag mit der Befragung von Zeugen fortgesetzt wurde. Am Dienstag kam zudem ein Sachverständiger zu Wort.

Richters Urteilsbegründung

In seiner Urteilsbegründung hielt der vorsitzende Richter fest, dass ein „Nachweis“ dafür, dass die beiden Angeklagten in irgendeiner Form an einem Anschlag auf die Pride beteiligt gewesen seien, „keinen“ gegeben habe. Ausländische Behörden hätten diesbezüglich keine verwertbaren Beweisergebnisse übermittelt. Unbestritten sei hingegen, dass beide Beschuldigten Propaganda für die radikalislamische Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) verbreitet hätten.

„Wir haben nicht den geringsten Zweifel, dass sie zum damaligen Zeitpunkt abgedriftet sind“ und Sympathien für den IS „gehegt haben“, so der Richter. Von einer Beteiligung an der Gruppierung „Islamischer Staat – Provinz Khorasan“ (ISPK) wurden die beiden Männer hingegen freigesprochen.

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KO KOSMO-Redaktion
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