Ein 16-Jähriger mit Vorstrafen, ein rechtskräftiges Urteil, ein Opfer mit Anspruch auf Schmerzensgeld – der Fall hat ein Ende.
Ein jugendlicher Straftäter ist wegen Vergewaltigung sowie mehrerer weiterer Delikte zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig, das Opfer erhält 1.500 Euro Schmerzensgeld.
Der 16-Jährige wurde vom Gericht der Vergewaltigung, der Körperverletzung, der schweren Nötigung sowie der gefährlichen Drohung für schuldig befunden. Bereits vier Mal war er zuvor strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Klare Beweislage
Der Schöffensenat ließ in seiner Begründung keinen Zweifel an der Beweislage: „Wir haben keine Zweifel an den Angaben des Zeugen.“ Der Angeklagte hatte zwar ein Schuldbekenntnis abgelegt, seine Taten dabei jedoch zu relativieren versucht. Eine im Ermittlungsverfahren aufgezeichnete Zeugenaussage wurde im Rahmen der Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgespielt.
Gesamtstrafe erhöht
Der Angeklagte ist wegen mehrerer Vermögensdelikte vorbestraft. Im Zuge des aktuellen Verfahrens wurde zusätzlich eine bisher zur Bewährung ausgesetzte sechsmonatige Haftstrafe widerrufen, womit sich die Gesamtstrafe auf zweieinhalb Jahre beläuft. Der Staatenlose nahm das Urteil nach Rücksprache mit seinem Verteidiger an.
Die zuständige Staatsanwältin verzichtete auf die Einlegung weiterer Rechtsmittel, womit das Urteil in Rechtskraft erwachsen ist und der Jugendliche die verhängte Freiheitsstrafe antreten wird.