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Gesetzesreform

Kein Nein reicht nicht mehr – Österreich verschärft Sexualstrafrecht

Kein Nein reicht nicht mehr – Österreich verschärft Sexualstrafrecht
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2 Min. Lesezeit |

Ein Wort verändert alles: Österreich reformiert sein Sexualstrafrecht – und stellt damit eine entscheidende Frage neu.

Österreich steht vor einer grundlegenden Neuausrichtung im Sexualstrafrecht. Der entsprechende Gesetzesentwurf, eingebracht von der SPÖ und mittlerweile auch von den Neos sowie der ÖVP mitgetragen, sieht vor, dass das sogenannte Einverständnisprinzip ab Juli 2027 verbindlich gilt. Im Kern der Reform steht die Frage, wann eine sexuelle Handlung als rechtmäßig gilt – und die Antwort, die der Gesetzgeber künftig geben will, lautet: nur dann, wenn eine klare Zustimmung vorliegt.

Konkret betrifft die Änderung den Paragrafen 205a des Strafgesetzbuches. Die bisherige Formulierung „gegen deren Willen“ soll durch „ohne deren Einverständnis“ ersetzt werden – eine auf den ersten Blick kleine sprachliche Verschiebung mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen. Denn damit wäre eine sexuelle Handlung auch dann strafbar, wenn das Opfer kein ausdrückliches „Nein“ geäußert hat. Ausdrücklich einbezogen werden sollen dabei Situationen wie das Ausnutzen eines Überraschungsmoments, das sogenannte „Freezing“ – also das Erstarren aus Schreck oder Angst – sowie „Stealthing“ (heimliches Entfernen eines Kondoms).

Geteilte Reaktionen

Die Reaktionen auf den Reformentwurf fallen unterschiedlich aus. Justizministerin Anna Sporrer von der SPÖ erwartet, dass die Gesetzesänderung dazu beiträgt, dass mehr Betroffene den Schritt zur Anzeige wagen. Kritischer sieht das die Vertreterin der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Anna-Maria Wukovits: „Nur die Formulierung wird verändert, dadurch sind nicht mehr Verurteilungen zu erwarten.“ Amnesty International hingegen begrüßt das Konsensprinzip, da es die strafrechtliche Verantwortung stärker auf die handelnden Personen verlagere.

Hintergrund der Debatte: 2023 kam es in Österreich wegen des Delikts „Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung“ nach § 205a StGB zu insgesamt 42 Verurteilungen durch Strafgerichte.

Mit diesem Schritt reiht sich Österreich in eine wachsende Gruppe europäischer Staaten ein. Bereits 17 Länder – darunter Schweden und Norwegen – haben das Prinzip verankert, wonach Sex ohne klar kommunizierte Zustimmung unter Strafe steht.

Weitere Gesetzesänderungen

Über die Zustimmungsregelung hinaus plant das Justizministerium weitere Anpassungen im Strafrecht: Geplant sind neue Bestimmungen zu sexualisierten Deepfakes sowie zur Weitergabe von Vergewaltigungsvideos. Ergänzend dazu soll Anfang 2027 ein spezialisiertes Fortbildungsprogramm starten. Das Justizministerium dazu: „Ein mehrteiliges Curriculum Gewaltschutz für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und Strafrichterinnen und Strafrichter startet erstmals Anfang 2027.“

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KO KOSMO-Redaktion
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