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Tierschmuggel

Wien schlägt Alarm: Zu junge und kranke Welpen illegal eingeführt

Wien schlägt Alarm: Zu junge und kranke Welpen illegal eingeführt
Symbolbild Foto: iStock
2 Min. Lesezeit |

Krank, zu jung, ungeimpft: Mehrere Welpen aus Ungarn und der Slowakei kämpfen in Wien ums Überleben.

Das Wiener Veterinäramt hat in den vergangenen Wochen mehrere Fälle illegal eingeführter Welpen aufgedeckt. Die Tiere stammten aus der Slowakei und Ungarn und wurden ohne den vorgeschriebenen Tollwutschutz nach Wien gebracht. Einige der Jungtiere waren bei ihrer Entdeckung bereits schwer krank.

Die aktuellen Fälle sind kein Einzelfall: In den Jahren 2024 und 2025 wurden in Wien insgesamt 34 Tiere, davon 23 Hunde und 11 Katzen, wegen nicht korrekter Verbringung – etwa fehlende Kennzeichnung, fehlende Tollwutimpfung oder zu junges Alter – im TierQuarTier vorübergehend isoliert. Österreichweit befreite das Zollamt im Jahr 2023 insgesamt 92 Hunde und 26 Katzen aus illegalem Tierhandel; 2022 waren es 90 Hunde und 19 Katzen.

Kranke Welpen

Besonders gravierend ist der Zustand eines Welpen, der sich mit Parvovirose infiziert hat – einer hochansteckenden Magen-Darm-Erkrankung. Amtstierärztin Susanne Kerbl schildert die Situation klar: „Alle Tiere waren zu jung, keines verfügte über den vorgeschriebenen Tollwutschutz.“ Die betroffenen Welpen wurden umgehend in das TierQuarTier Wien gebracht und unter Quarantäne gestellt.

Parvovirose kann für ungeimpfte Tiere tödlich verlaufen, weshalb die Versorgung der erkrankten Welpen derzeit mit vollem Einsatz erfolgt. Betriebsleiter Thomas Benda betont den enormen Aufwand, der damit verbunden ist: „Die Betreuung intensivpflichtiger, an Parvo erkrankter Tiere ist extrem zeit- und kostenintensiv.“

Legale Einreise

Wer einen Hund legal nach Österreich einführen möchte, muss eine Reihe verbindlicher Voraussetzungen erfüllen. Das Tier benötigt einen Mikrochip, einen EU-Heimtierausweis sowie eine gültige Tollwutimpfung. Da diese Impfung frühestens in der zwölften Lebenswoche verabreicht werden darf und anschließend eine Wartefrist gilt, müssen Welpen bei der Einreise mindestens 15 Wochen alt sein.

Wer diese Regelungen missachtet, muss die anfallenden Quarantäne- und Pflegekosten selbst tragen.

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KO KOSMO-Redaktion
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