Mehr Dienstzeit, höhere Vergütung und neue Pflichten nach dem Abrüsten: Österreich plant eine Reform von Wehrdienst und Zivildienst. Was junge Menschen und ihre Familien wissen sollten – auch ohne österreichischen Pass.
Nach dem Schulabschluss zuerst zum Heer oder Zivildienst, danach studieren oder arbeiten: Für viele Familien gehört diese Reihenfolge zur Zukunftsplanung. Die geplante Reform könnte den Zeitplan verändern. Die Bundesregierung will neue Regeln mit 1. Jänner 2027 einführen. Noch sind sie allerdings nicht endgültig beschlossen.
Die Gesetzesentwürfe befinden sich bis 12. November 2026 in Begutachtung. Die parlamentarische Beschlussfassung strebt die Regierung für Dezember an. Für Änderungen im Zivildienstbereich braucht sie eine Zweidrittelmehrheit und damit Unterstützung aus der Opposition.
Wen die österreichische Wehrpflicht betrifft
Entscheidend ist die Staatsbürgerschaft: Die österreichische Wehrpflicht gilt für männliche österreichische Staatsbürger. Wer ausschließlich eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt, wird durch einen Wohnsitz in Österreich allein nicht wehrpflichtig. Die Stellungspflicht beginnt grundsätzlich mit 17 Jahren.
Auch Eltern ohne österreichischen Pass können deshalb von der Reform berührt sein: Hat ihr Sohn die österreichische Staatsbürgerschaft, sind für ihn die entsprechenden österreichischen Vorschriften maßgeblich. Mögliche Dienstpflichten gegenüber anderen Staaten müssen davon getrennt beurteilt werden.
Sechs Monate Grundwehrdienst – zusätzliche Zeit danach
Der Grundwehrdienst selbst soll weiterhin sechs Monate dauern. Neu wären zusätzliche verpflichtende Dienstzeiten. Für die Mehrheit ist das Modell „6 plus 1 plus 2“ vorgesehen: Auf sechs Monate Grundwehrdienst folgt unmittelbar ein weiterer Ausbildungsmonat. Dazu kommen später insgesamt 60 Tage Milizübungen.
Der Entwurf sieht jedoch eine zweite Variante vor: Wer aufgrund seiner Eignung oder des militärischen Bedarfs nicht für eine Funktion in der Einsatzorganisation infrage kommt, soll nach dem Grundwehrdienst drei weitere Monate unmittelbar anschließend leisten. Die Erläuterungen rechnen damit, dass dies ungefähr ein Viertel der jährlich einrückenden Wehrpflichtigen betreffen würde.
Neun Monate durchgehend wären damit ebenso wenig für alle vorgesehen wie eine endgültige Entlassung nach sieben Monaten. Für die persönliche Planung kommt es auf das jeweilige Modell an.
1.000 Euro und sieben Tage Dienstfreistellung
Die Regierung plant zugleich eine monatliche Vergütung von 1.000 Euro für Grundwehrdiener. Vorgesehen sind außerdem sieben Kalendertage Dienstfreistellung, die möglichst zusammenhängend am Ende des Grundwehrdienstes ermöglicht werden sollen.
Die Ausbildung soll stärker auf militärische Fähigkeiten ausgerichtet werden. Weniger Stehzeiten, eine bessere Anerkennung vorhandener Kenntnisse und zusätzliche verwertbare Qualifikationen gehören ebenfalls zum Reformpaket.
Zivildienst: Elf Monate nicht sofort für alle
Der ordentliche Zivildienst dauert derzeit neun Monate. Ab 2027 soll zunächst eine freiwillige Verlängerung um zwei Monate möglich werden. Dafür sieht der Entwurf einen Antrag und die Zustimmung des Rechtsträgers vor.
Eine verpflichtende Verlängerung wäre an eine Bedingung geknüpft: Unterschreitet die Zahl der tatsächlich angetretenen männlichen Grundwehrdiener in einem Kalenderjahr 13.875, soll der Zivildienst ab dem übernächsten Kalenderjahr dauerhaft elf Monate dauern. Nach der vorgestellten Planung könnte das erstmals 2029 geschehen.
Entscheidend wäre somit die Zahl der Grundwehrdiener – nicht jene der Zivildiener.
Drei Varianten für den längeren Zivildienst
Greift der Verlängerungsmechanismus, sollen drei Modelle möglich sein: elf Monate durchgehend, neun Monate mit zwei späteren zusätzlichen Monaten oder neun Monate mit anschließender ehrenamtlicher Ersatzleistung.
Bei der dritten Variante wären 400 Stunden innerhalb von fünf Jahren unter den vorgesehenen Voraussetzungen zu leisten. Dafür braucht es eine entsprechende Vereinbarung. Die zusätzlichen Monate würden verpflichtend. Nahtlos wäre zumindest ein erheblicher Zeitraum zusätzlich zu leisten: in den späteren 60 Tagen oder verteilt auf fünf Jahre. Anpassungen an den persönlichen Lebenslauf sind damit eingeschränkt.