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Freispruch

21 Jahre später: Geschworene sprechen Mann frei

21 Jahre später: Geschworene sprechen Mann frei
(Symbolbild FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

21 Jahre nach dem Tod einer Studentin in einer Innsbrucker Telefonzelle fällt ein Geschworenengericht ein klares Urteil – doch der Fall bleibt offen.

Nach mehr als zwei Jahrzehnten ist im Fall der getöteten Studentin Daniela Kammerer ein Freispruch ergangen. Ein 42-jähriger Niederösterreicher wurde am Freitag am Landesgericht Innsbruck einstimmig von dem Vorwurf freigesprochen, die junge Frau getötet zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Freispruch fiel um 14.00 Uhr in einem Verfahren, das den Tod Daniela Kammerers vor 21 Jahren aufarbeitete. Die Studentin war damals in einer Telefonzelle im Innsbrucker Rapoldipark ums Leben gekommen. Die Staatsanwältin gab nach der Urteilsverkündung keine Stellungnahme ab, hat jedoch noch drei Tage Zeit, um Rechtsmittel einzulegen. Gegen ein Urteil eines Geschworenengerichts können der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft binnen drei Tagen nach der Verkündung eine Berufung oder eine Nichtigkeitsbeschwerde anmelden.

Fehlende Beweise

Im Verlauf des Prozesses hatte der Angeklagte seine Unschuld wiederholt und teils unter Tränen beteuert. Sein Verteidiger Mathias Kapferer stellte mehrere Beweisanträge, die das Gericht jedoch allesamt ablehnte. Die Anklage unter Staatsanwältin Adelheid Steiner zeichnete das Bild eines aggressiven, alkoholisierten Mannes mit Kampfsporterfahrung und wertete die Tat als Beziehungstat. Eindeutige DNA-Beweise, die den Angeklagten mit dem Tatort in Verbindung gebracht hätten, lagen allerdings nicht vor.

Reaktionen im Saal

Richter Andreas Fleckl kommentierte das Ergebnis der Geschworenenberatung mit den Worten: „Der Wahrspruch der Geschworenen ist klar und deutlich.“ Der Angeklagte und seine Lebensgefährtin zeigten sich sichtlich erleichtert. Verteidiger Kapferer betonte im Anschluss: „Es gab keinen einzigen eindeutigen Beweis.“

Und weiter: „Ich habe von der öffentlichen Anklägerin immer nur gehört, dass sie glaubt und dass sie glaubt.“ Die Vertreterin der Opferfamilie verlas eine Erklärung der Angehörigen, in der festgehalten wurde, dass der Schmerz unbeschreiblich sei und bis heute anhalte.

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KO KOSMO-Redaktion
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