Keine Artikel gefunden
Versuche einen anderen Suchbegriff
Umstellung

Schwanger? Diese zusätzlichen Untersuchungen zahlt ab sofort die Kasse

Schwanger? Diese zusätzlichen Untersuchungen zahlt ab sofort die Kasse
Ab 2026 sollen neue Leistungen im Zuge des Eltern-Kind-Passes angeboten werden. (FOTO: iStock/gorodenkoff)
5 Min. Lesezeit |

Ein weiterer Ultraschall, eine zweite Hebammenberatung und mehr Unterstützung bei Belastungen: Seit Oktober bietet der Eltern-Kind-Pass zusätzliche Leistungen. Auch wer bereits einen gelben Papierpass besitzt, kann davon profitieren. Für das Kinderbetreuungsgeld entstehen dadurch keine zusätzlichen Pflichttermine.

Seit dem 1. Oktober 2026 gilt in ganz Österreich ein erweitertes Untersuchungsprogramm für Schwangere und Kinder. Neben medizinischer Vorsorge bekommen Beratung und psychische Gesundheit mehr Raum.

Die Erweiterung gilt auch für bereits ausgestellte Eltern-Kind-Pässe. Noch anstehende Untersuchungen und Beratungen werden nach dem neuen Programm durchgeführt. Bereits absolvierte Untersuchungen müssen wegen der Umstellung nicht wiederholt werden.

Zusätzlicher Ultraschall

Neu ist eine weitere Ultraschalluntersuchung zwischen der 35. und 38. Schwangerschaftswoche. Damit wird das bisherige Angebot um eine Untersuchung gegen Ende der Schwangerschaft ergänzt.

Die vorgesehene Leistung ist bei Vertragsärztinnen und Vertragsärzten kostenlos. Wer zu einer Wahlärztin oder einem Wahlarzt geht, muss die Rechnung zunächst selbst bezahlen; eine teilweise Kostenerstattung durch die Krankenversicherung ist möglich.

Nicht jede zusätzliche Untersuchung oder spezielle Pränataldiagnostik gehört automatisch zum kostenlosen Eltern-Kind-Pass-Programm. Vor kostenpflichtigen Zusatzleistungen sollten Umfang und Preis geklärt werden.

Zweite Hebammenberatung

Die erste Hebammenberatung kann nun bereits zwischen der 14. und 20. Schwangerschaftswoche stattfinden. Zusätzlich ist eine zweite Beratung zwischen der 24. und 34. Schwangerschaftswoche vorgesehen.

Dabei können Fragen zu Schwangerschaft, Geburt und der Zeit danach besprochen werden. Dazu gehören beispielsweise Stillen, Ernährung und der Umgang mit gesundheitlichen Risiken. Für eine direkte Kostenübernahme ist ein entsprechender Kassenvertrag der Hebamme wichtig.

Gesundheit im Gespräch

Zwischen der 14. und 20. Schwangerschaftswoche ist ein neues Gesundheitsgespräch vorgesehen. Dabei geht es um die körperliche und seelische Verfassung sowie um Belastungen und möglichen Unterstützungsbedarf.

Auch Ängste, Erschöpfung oder schwierige Lebensumstände sollen angesprochen werden können. Die Vorsorge beschränkt sich damit nicht auf körperliche Befunde.

Im selben Zeitraum wird eine allgemein- und familienmedizinische Untersuchung angeboten. Sie ersetzt die bisherige interne Untersuchung. Bei medizinischer Notwendigkeit kann außerdem bereits bei der ersten Laboruntersuchung ein Zuckerbelastungstest erfolgen.

Hilfe für Eltern

Eine Elternberatung in Familienberatungsstellen ergänzt das Angebot. Sie kann von der Schwangerschaft bis zum ersten Geburtstag des Kindes genutzt werden.

Dort können etwa die Aufteilung der Betreuung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder die Auswirkungen von Teilzeit auf die spätere Pension besprochen werden. Das Angebot ist deshalb auch für den zweiten Elternteil interessant.

Die Beratung bietet Raum für Fragen, die beim medizinischen Untersuchungstermin häufig zu kurz kommen.

Mehr Kindervorsorge

Die neun vorgesehenen Kindesuntersuchungen bleiben bestehen. Ihre Inhalte werden jedoch erweitert, unter anderem durch zusätzliche Gespräche über psychosoziale Belastungen.

Auch Themen wie Mundgesundheit und Zahnpflege, Passivrauchen, Sonnenschutz, Unfallverhütung, Impfungen und Unterstützungsangebote sollen stärker berücksichtigt werden.

Bei bestehenden Untersuchungen wie dem Hörscreening wird außerdem die Dokumentation genauer beschrieben.

Zusatzheft mitnehmen

Die neuen Leistungen werden vorerst in einem Zusatzheft zum bisherigen Papierpass dokumentiert. Eltern erhalten dieses vom betreuenden medizinischen Fachpersonal.

Das Zusatzheft soll immer gemeinsam mit dem gelben Eltern-Kind-Pass zu den Untersuchungen mitgebracht werden. Der bisherige Pass bleibt wichtig und sollte keinesfalls entsorgt werden.

Beim nächsten Termin lohnt sich die Frage, welche zusätzlichen Angebote im aktuellen Schwangerschafts- beziehungsweise Lebensmonat noch vorgesehen sind. Ein offizieller Untersuchungsrechner auf elternkindpass.gv.at hilft dabei, die Zeitfenster im Blick zu behalten.

Kinderbetreuungsgeld bleibt

Die Erweiterung bedeutet keine zusätzlichen Pflichtnachweise für das Kinderbetreuungsgeld. Die neu hinzugekommenen Beratungen und Untersuchungen sind nicht Voraussetzung für dessen volle Höhe.

Weiterhin maßgeblich sind die fünf vorgeschriebenen Schwangerschaftsuntersuchungen und die ersten fünf Kindesuntersuchungen. Die neue allgemein- und familienmedizinische Untersuchung ist selbst nicht kinderbetreuungsgeldrelevant.

Die bestehenden Untersuchungs- und Nachweisfristen müssen trotzdem eingehalten werden. Mehr freiwillige Leistungen ändern daran nichts.

Nachweise sichern

Nach den Informationen der Österreichischen Gesundheitskasse sind die fünf Schwangerschaftsuntersuchungen und die erste Kindesuntersuchung grundsätzlich bei der Beantragung des Kinderbetreuungsgeldes nachzuweisen.

Die Nachweise für die übrigen vier erforderlichen Kindesuntersuchungen sind grundsätzlich bis zur Vollendung des 15. Lebensmonats einzureichen. Kopien beziehungsweise nachvollziehbare Übermittlungsbestätigungen sollten aufbewahrt werden.

Wer erforderliche Untersuchungen oder deren Nachweise versäumt, riskiert grundsätzlich eine Kürzung um 1.300 Euro pro beziehendem Elternteil. Ausnahmen und Möglichkeiten einer Nachreichung müssen im Einzelfall geprüft werden. Diese Regel besteht bereits und wurde nicht erst durch die Oktober-Erweiterung eingeführt.

Ohne Versicherung

Auch nicht krankenversicherte Schwangere können die vorgesehenen Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen kostenlos erhalten, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt in Österreich nachweisen.

Dafür muss vor der Untersuchung bei der zuständigen ÖGK ein Anspruchsbeleg beantragt werden. Mit diesem können die vorgesehenen Untersuchungen bei Vertragsärztinnen und Vertragsärzten kostenlos durchgeführt werden.

Eine österreichische Staatsbürgerschaft wird dafür nicht als eigene Voraussetzung genannt. Entscheidend sind die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen und deren Prüfung.

Termin im Ausland?

Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen können grundsätzlich auch im Ausland stattfinden. Für die Anerkennung beim Kinderbetreuungsgeld müssen sie nach Art, Anzahl und Zeitpunkt exakt den österreichischen Vorgaben entsprechen.

Wer etwa während eines längeren Familienbesuchs in Bosnien und Herzegowina, Serbien oder Kroatien einen vorgesehenen Termin absolvieren möchte, sollte die Anerkennung vorher mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger klären.

Eine ärztliche Bestätigung muss ausreichend genau erkennen lassen, welche Untersuchung wann durchgeführt wurde. Gegebenenfalls sind beglaubigte Übersetzungen erforderlich.

Die Anerkennung als Untersuchungsnachweis bedeutet nicht automatisch, dass die Behandlung im Ausland kostenlos ist. Die Kostenübernahme muss gesondert geklärt werden.

Digital erst 2027

Das erweiterte Untersuchungsprogramm und die Digitalisierung haben unterschiedliche Starttermine. Während die zusätzlichen Leistungen bereits seit Oktober 2026 vorgesehen sind, soll der elektronische Eltern-Kind-Pass erst ab dem 1. Oktober 2027 für neu festgestellte Schwangerschaften verpflichtend eingeführt werden.

Bis dahin dienen Papierpass und Zusatzheft weiterhin der Dokumentation. Eltern sollten beide Unterlagen zu den Terminen mitnehmen und rechtzeitig nachfragen, welche Leistungen und Nachweise als Nächstes anstehen.

Unabhängiger Journalismus braucht Unterstützung

Guter Journalismus entsteht nicht nebenbei. Gründliche Recherche, sorgfältige Faktenprüfung und eine kritische Einordnung brauchen Zeit, Erfahrung und Ressourcen. Damit wir weiterhin unabhängig berichten können – frei von politischem oder wirtschaftlichem Einfluss – sind wir auf deine Unterstützung angewiesen.

Hilf mit, unabhängigen Journalismus zu sichern.
KO KOSMO-Redaktion
Teilen