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Lohnstreit

Lehrling (17) lässt nicht locker und zieht für 422 Euro vors Gericht

Lehrling (17) lässt nicht locker und zieht für 422 Euro vors Gericht
Foto: iStock
2 Min. Lesezeit |

Bargeld, Überweisungen, Lohnzettel – nichts passte zusammen. Eine 17-Jährige aus der Steiermark zog deshalb gegen ihren Lehrbetrieb vor Gericht.

Eine 17-Jährige aus der Steiermark hat nach dem Ende ihrer Lehre als Maler- und Beschichtungstechnikerin vor Gericht rund 422 Euro Nachzahlung durchgesetzt, weil Beträge offen geblieben waren.

Offene Beträge

Die Jugendliche hatte ihre Ausbildung bereits im ersten Lehrjahr von sich aus beendet. Ausständig waren danach Teile des Entgelts, Sonderzahlungen sowie Taggelder, außerdem waren Mehr- und Überstunden nicht abgegolten worden.

Zudem passten die geleisteten Zahlungen nicht zusammen: Die 17-Jährige bekam mehrfach Geld, teils in bar, doch die Summen deckten sich nicht mit den Beträgen auf ihren Lohnabrechnungen. „Wie die Arbeiterkammer Steiermark berichtet, gab es auch bei den Auszahlungen Ungereimtheiten.“

Auch nach dem Ausstieg aus der Lehre fehlte der Jugendlichen weiter Geld. Betroffen waren Entgeltbestandteile und Zuschläge, die der Arbeitgeber gar nicht oder nur zum Teil anwies. Dazu kam, dass überwiesene und ausbezahlte Summen von den Abrechnungen abwichen, obwohl wiederholt Zahlungen geflossen waren.

Gang vor Gericht

Die 17-Jährige holte sich Unterstützung bei der Arbeiterkammer Steiermark, die den Arbeitgeber aufforderte, das Fehlende nachzuzahlen. Weil das Geld dennoch nicht kam, musste ein Gericht entscheiden.

Dort bekam die Jugendliche recht, und rund 422 Euro wurden ihr nachbezahlt.

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KO KOSMO-Redaktion
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