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Gratis mit Wiens Öffis auch für Schüler über 15

Gratis mit Wiens Öffis auch für Schüler über 15
Beim Mobilitäts-Ranking konnte Wien auch in der Kategorie öffentlicher Verkehr den ersten Platz belegen. (Foto: Greenpeace/ Mitja Kobal)
5 Min. Lesezeit |

Mit 15 ist die Freifahrt nicht für alle vorbei: Bestimmte Schülerinnen und Schüler dürfen in Wien an festgelegten Tagen noch bis zum Tag vor ihrem 24. Geburtstag kostenlos fahren. Gerade in den Herbstferien und am 2. November ist das interessant. Entscheidend sind Schulart, Ausweis und Fahrtstrecke.

Mit der U-Bahn zu Freunden, mit der Straßenbahn zum Familienbesuch oder mit dem Bus ins Kino: Wer schon 16, 17 oder älter ist, braucht dafür nicht an jedem Tag einen Fahrschein. Für berechtigte Schülerinnen und Schüler gibt es eine bestehende Freifahrtsregel, die auch Freizeitfahrten ermöglicht.

Wer auch mit 16 oder älter gratis fahren darf

Die Voraussetzung ist ein Schulbesuch an einer öffentlichen Schule in Österreich oder an einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht. Die Person darf ihren 24. Geburtstag noch nicht erreicht haben und muss ihre Berechtigung mit einem gültigen Schülerausweis nachweisen können.

Darunter können etwa eine 17-jährige AHS-Schülerin oder ein 19-jähriger HTL-Schüler fallen. Berufsschülerinnen und Berufsschüler sind von dieser erweiterten Freifahrtsregel ausgenommen. Ein gleichaltriger Student kann sie ebenfalls nicht allein aufgrund seines Studierendenausweises nutzen.

Die Altersgrenze bedeutet also nicht, dass alle Menschen unter 24 kostenlos unterwegs sind. Sie erweitert eine bestimmte Schülerregel. Andere Fahrberechtigungen, etwa durch eine gültige Netzkarte, bleiben davon unabhängig.

Diese Tage sind eingeschlossen

Die Freifahrt gilt während der Wiener Schulferien, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie ausdrücklich am 2. und 15. November. Für berechtigte ältere Schülerinnen und Schüler gelten damit dieselben Zeiträume wie bei der allgemeinen Freifahrt für Kinder unter 15.

Aktuell schließen mehrere Tage aneinander an: Die Herbstferien dauern vom 27. bis 31. Oktober 2026. Danach folgt der 1. November als Sonntag und Allerheiligen. Auch Montag, der 2. November, ist von der Regel erfasst.

Bis einschließlich 2. November können Berechtigte daher durchgehend gratis fahren. Allerseelen ist zwar kein gesetzlicher Feiertag, wird in der Freifahrtsregel aber ausdrücklich genannt. Für einen Ausflug oder Familienbesuch am Montag kann genau das den Unterschied machen.

Der 15. November ist ebenfalls eingeschlossen, fällt 2026 allerdings ohnehin auf einen Sonntag. Der nächste längere Zeitraum sind die Weihnachtsferien vom 24. Dezember 2026 bis 6. Jänner 2027.

Ein freier Schultag reicht nicht immer

Ein gewöhnlicher Samstag außerhalb der Ferien ist nicht automatisch ein Gratis-Tag. Ebenso wenig genügt ein schulautonomer freier Tag, den eine einzelne Schule festgelegt hat.

Hat eine Schülerin an einem normalen Dienstag schulautonom frei, kann sie daraus allein keine Freifahrt ableiten. Fällt dieser Tag zugleich in einen der ausdrücklich erfassten Zeiträume, ist die Lage anders. Maßgeblich ist die Tarifregel, nicht nur der persönliche Stundenplan.

Der Schulort zählt und nicht der Pass

Für die erweiterte Regel ist der Besuch einer berechtigten Schule in Österreich ausschlaggebend. Eine österreichische Staatsbürgerschaft ist dafür keine Voraussetzung.

Eine 17-Jährige mit bosnischem oder serbischem Pass, die eine entsprechende Schule in Österreich besucht, kann somit berechtigt sein. Besucht ein 17-Jähriger dagegen eine Schule in Bosnien und kommt zu Verwandten nach Wien, erfüllt dieser Schulbesuch die Voraussetzung nicht.

Bei Kindern unter 15 ist die allgemeine Ferien-, Sonn- und Feiertagsfreifahrt nicht an eine Schule in Österreich geknüpft. Das ist auch für Familien interessant, die jüngere Verwandte aus dem Ausland zu Besuch haben. Ein Altersnachweis sollte mitgeführt werden.

Wo die kostenlose Fahrt endet

Die Regel betrifft die Kernzone Wien. Sie umfasst die entsprechenden Fahrten mit U-Bahn, Straßenbahn und Bus. Die VOR-Tarifbestimmungen sehen die Schülerfreifahrt innerhalb der Kernzone vor; sie ist damit auch für S-Bahn-Fahrten nach VOR-Tarif innerhalb dieses Gebiets relevant.

Eine Fahrt aus Niederösterreich nach Wien wird dadurch aber nicht auf der gesamten Strecke kostenlos. Für den Abschnitt außerhalb der Kernzone brauchst du eine passende Fahrberechtigung. Das gilt entsprechend bei einer Fahrt zum Flughafen. Sonderangebote wie CAT und Flughafenbusse gehören nicht einfach zum normalen Kernzonenangebot.

Wer umsteigt oder über die Stadt hinausfährt, sollte deshalb die gesamte Verbindung prüfen. Die kostenlose U-Bahn-Fahrt allein deckt noch keinen anschließenden Regionalabschnitt ab.

Jugendticket und Top-Jugendticket unterscheiden sich

Die Freifahrtsregel ist von gekauften Jugendtickets zu unterscheiden. Das Jugendticket um 29,60 Euro gilt grundsätzlich nach seinen Bedingungen für den Schul- beziehungsweise Ausbildungsweg. Es ist keine allgemeine Freizeitnetzkarte.

Das Top-Jugendticket um 101 Euro ermöglicht Berechtigten hingegen Fahrten auf den Verbundlinien in Wien, Niederösterreich und Burgenland auch in der Freizeit und in den Ferien. Wer eine solche gültige Netzkarte bereits besitzt, benötigt für die darin erfassten Fahrten ohnehin keine zusätzlichen Einzelfahrscheine.

Für eine berechtigte 17-jährige Schülerin ohne vorhandene Zeitkarte kann die Gratisregel dagegen konkret Geld sparen: Zwei reguläre Einzelfahrten würden digital zusammen sechs Euro kosten, zum regulären Vorverkaufstarif 6,40 Euro.

Vor der Abfahrt reichen vier Fragen: Passt meine Schulart, gilt die Freifahrt heute, bleibt meine Strecke im erfassten Gebiet und habe ich meinen gültigen Nachweis dabei? Die Antworten entscheiden, ob du für diese Fahrt einen Fahrschein brauchst.

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KO KOSMO-Redaktion
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