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VKI-KLAGE

Kontoumstellung: BAWAG zahlt tausenden Kunden Entschädigung

(FOTO: Murpark.at)

Der Verein für Konsumentenschutz klagte die BAWAG P.S.K., da Kunden der Bank zwangsweise auf ein teureres Konto umgestellt wurden.

Bereits im März dieses Jahres entschied der Oberste Gerichtshof, dass die Umstellung nicht rechtmäßig gewesen ist. Aus diesem Grund erhalten BAWAG-Kunden nun eine Entschädigung.

Alle betroffenen Kunden haben das Recht, eine Pauschale von 32 Euro für jeweils 12 volle Monate zu bekommen, insofern ihnen in diesem Zeitraum die neuen Kontogebühren verrechnet wurden.

Diese Entschädigung können alle erhalten, die von der BAWAG P.S.K. zwischen August 2016 und März 2017 eine Änderungskündigung zu ihren Girokonten erhalten haben und im selben Zeitraum auf die „KontoBox“ umgestiegen sind. Auch eine Umstellung auf das altes Kontomodell ist möglich.

Wie komme ich zur Entschädigung?
Alle Betroffenen können die Entschädigung entweder via Online-Formular, oder persönlich in der Filiale beantragen. Diese wird dann in Folge auf das BAWAG-Konto der Geschädigten überweisen.

Umsteigen auf altes Konto-Modell
Laut OGH-Urteil kann man auch das alte Konto-Modell umsteigen. Die BAWAG P.S.K. bietet dazu bis Ende Mai 2020 eine Kulanzlösung. Nähere Informationen dazu, erhaltet ihr in eurer Filiale.