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CORONA-MASSNAHMEN

Verfassungsgerichtshof: Maskenpflicht in Schulen nicht rechtmäßig

Verfassungsgerichtshof: Maskenpflicht in Schulen nicht rechtmäßig
Symbolbild (FOTO: iStockphoto)
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Der Verfassungsgerichtshof hat einige Corona-Regeln der Bundesregierung als verfassungswidrig aufgehoben. Konkret geht es um die Maskenpflicht in Schulen.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) stelle am heutigen Mittwoch fest, dass die Entscheidungsgrundlagen des Bildungsministeriums zur Maskenpflicht und Teilung von Schulklassen im Frühjahr 2020 „nicht erkennbar“ gewesen sei, wie der ORF berichtet.

Die Verfassungshüter folgen mit dieser Entscheidung der der Argumentation zweier Kinder und deren Eltern, die rechtlich gegen die im Mai erlassene Verordnung vorgegangen waren. Sie hatten im Frühjahr Beschwerde beim Höchstgericht über den abwechselnden Präsenzunterricht an Schulen und das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes außerhalb des Unterrichts eingereicht. Nun wurde der Beschwerde stattgegeben.

Die angefochtenen Bestimmungen, die bis zu den Sommerferien in Kraft waren, würden den Beschwerdeführern zufolge gegen „den Gleichheitsgrundsatz, das Recht auf Privatleben und das Recht auf Bildung verstoßen“.

Nachweis der Erforderlichkeit fehlte
„Mit dem heute veröffentlichten Erkenntnis hat der VfGH ausgesprochen, dass die angefochtenen Bestimmungen gesetzwidrig waren“, heißt es in dem Entscheid des Höchstgerichts. Ausschlaggebend war offenbar die nicht (nach-)gelieferte Begründung hinter der Verordnung:

 „Der Bundesminister hat trotz entsprechender Aufforderung dem VfGH keine Akten betreffend das Zustandekommen der Verordnung vorgelegt und konnte so nicht nachvollziehbar darlegen, weshalb er die angefochtenen Maßnahmen für erforderlich gehalten hat. Diese Maßnahmen waren daher rechtswidrig verordnet worden“, so das Höchstgericht.

Quellen und Links:

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KO KOSMO-Redaktion
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