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FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

Corona-Hilfe: Diese Personen erhalten 1.800 €

(FOTO: iStockphoto)

Am Dienstag verkündete die Bundesregierung die Verlängerung der Corona-Hilfen. Welche Personen jetzt Anspruch auf 1.800 € haben, lest ihr hier.

Die Wirtschaftshilfen werden angesichts der Corona-Pandemie ein weiteres Mal verlängert. Das kommunizierte die Bundesregierung am gestrigen Dienstag. Im Zuge der finanziellen Unterstützung sollen insbesondere Künstler bis September weiterhin Geld vom Staat erhalten.

„Die bereits erfolgten Öffnungen und die Perspektive auf weitere Öffnungen ab Juli haben dem Kunst- und Kulturbetrieb in Österreich zwar den erhofften neuen Schwung verliehen, aber es gibt nach wie vor Bereiche, in denen die Buchungs- und Einkommenslage für Künstler herausfordernd bleibt“, so Kunst- und Kulturstaatssekretärin Mayer.

Daher sollen diese Personen „mit einer weiteren Phase der Überbrückungsfinanzierung bei der SVS wie schon in den vergangenen Wochen und Monaten schnell und unbürokratisch“ unterstützt werden, so Mayer weiter.

600 Euro pro Monat
Konkret wird die Überbrückungsfinanzierung für Künstler analog zum Härtefallfonds der Wirtschaftskammer weitergeführt. Das heißt konkret: Künstler, die trotz Öffnungen auch weiterhin von der Corona-Krise betroffen sind, können ab Juli für das dritte Quartal 2021 einen Betrag von 600 Euro pro Monat beantragen. Bis September wären das also insgesamt 1.800 Euro. Rückwirkende Anträge für die bisherigen Betrachtungszeiträume sind nicht mehr möglich.

„Wir wissen aus der Branche, dass viele, vor allem jüngere und weniger bekannte Künstlerinnen und Künstler, mitunter Schwierigkeiten haben, an Auftritte zu kommen, weil die Veranstalter zunächst bekannte Gesichter buchen. Wir wissen auch, dass Produktionen in der freien Szene derzeit weniger oft gespielt werden können, weil es aufgrund der vielen während des Lockdowns vorbereiteten Stücke zu einer Art „Premierenstau“ kommt“, so Staatssekretärin Mayer. Und weiter: „Viele Künstler leiden darunter, dass ihnen gerade jetzt, am Ende der Pandemie, die Einnahmen aus Tantiemen fehlen, weil sie lange nicht auftreten konnten und die Tantiemen zeitversetzt ausgezahlt werden. (…) All diesen Umständen wollen wir mit dieser Verlängerung Rechnung tragen.“

Wem stehen die 1.800 € nun zu?
Die Überbrückungsfinanzierung für Künstler steht allen Personen offen, die Kunst und Kultur schaffen, vermitteln oder lehren, und die bei der SVS versichert sind. Um die finanzielle Unterstützung vom Staat zu erhalten, muss man bei der Antragsstellung eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass man sich aufgrund der Pandemie in einer wirtschaftlichen Notlage befindet.

Für alle Künstler, die weder bei der Überbrückungsfinanzierung noch beim Härtefallfonds der Wirtschaftskammer antragsberechtigt sind, steht nach wie vor der Covid-19-Fonds des Künstlersozialversicherungsfonds zur Verfügung. Auch hier ist eine weitere Auszahlung für das dritte Quartal 2021 in Vorbereitung.

Quellen und Links: