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Knallharte Verordnung: Wen darf man jetzt noch treffen?

(FOTO: BKA/Florian Schrötter)

Die österreichische Corona-Verordnung, über deren Härte weltweit berichtet wird, tritt ab Montag für alle Bürger in Kraft. Laut der „Heute“ umfasst das Werk 14 Seiten und trägt den Namen „Notmaßnahmenverordnung“.

Sie umfasst auch die strengen Ausgangsregeln und die Bestimmungen darüber, welche Menschen man noch treffen darf. „Ab Montag, 22. November 2021, gilt ein Lockdown in ganz Österreich. Wie bei den vergangenen Ausgangsbeschränkungen darf der private Bereich dann nur noch in Ausnahmegründen verlassen werden“, schreibt das Bundesministerium für Inneres.

Die genauen Regeln lauten: Ausgangsbeschränkungen zwischen 0.00 Uhr und 24.00. Der Aufenthalt im Freien ist nur erlaubt wenn man entweder alleine ist, mit einer Person aus dem gemeinsamen Haushalt, dem Lebenspartner, einzelnen engsten Angehörigen (z.B. Eltern/Kinder/Geschwister) und einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht physischer Kontakt gepflegt wird.

In welchen Ausnahmefällen ihr doch das Haus verlassen dürft, könnt ihr hier nachlesen.

 Kickl nennt Österreich „Diktatur“
„Österreich ist mit heutigem Tag eine Diktatur!“, schreibt FPÖ-Clubobmann Herbert Kickl zu der Situation. „Es haben sich in unserem Land zu viele Menschen unsolidarisch verhalten“, rechtfertigte Bundeskanzler Alexander Schallenberg heute die Entscheidung der Regierung.