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Kommt „Impfpflicht Light“? Regierung denkt über neue Regeln nach

(FOTOS: iStockphoto, KOSMO)

Die Regierung soll aktuell neue Regeln in Bezug auf die Impfpflicht erwägen. Von einer „Light“-Version und einem neuen Starttermin ist die Rede. Hier alle Details.

Ursprünglich sollte die Corona-Impfpflicht mit 1. Februar österreichweit in Kraft treten. Demnach hätten alle Personen ab 14 Jahren, die bis zu dem Zeitpunkt noch nicht geimpft sind, die Möglichkeit gehabt, dies bis 15. März nachzuholen und sich impfen zu lassen. Wer das bis dahin nicht gemacht hat, sollte ab 1. April automatisch einen Strafbescheid über mehrere tausend Euro zugeschickt bekommen. Doch nach technischen Problemen mit der ELGA und der Omikron-Welle, soll die Regierung nun über neue Regeln nachdenken.

Nachdem die ELGA die technische Umsetzbarkeit der Impfpflicht per 1. Februar 2022 anzweifelte und den Start frühestens im April 2022 prognostizierte, preschte auch der Epidemiologe Gerald Gartlehner in der „ZiB2“ vor: Laut seinen Angaben sollte die geplante Impfpflicht ab Februar überdacht werden. „Wir müssen davon ausgehen, dass wir nach der Omikron-Welle ein Ausmaß an Immunität in der Bevölkerung erreicht haben werden, wie wir es während der Pandemie noch nie hatten“, betonte er. Auch GECKO-Experte Herwig Kollaritsch sprach sich Montagabend schließlich für eine Verschiebung aus.

Unterdessen soll nun auch in Regierungskreisen über eine Verschiebung, bzw. eine „Light“-Version der Impfpflicht nachgedacht werden, wie die „Kleine Zeitung“ berichtete.

„Impfpflicht Light“ ab 4. Februar
Konkret würde man derzeit überlegen das automatische Ausstellen von Strafen vorerst wegzulassen. Heißt konkret: Wer sich ab 4. Februar immer noch nicht impfen geht, dem soll nicht automatisch eine Strafe ins Haus flattern. Vielmehr sollen Personen nur zur Kassa gebeten werden, wenn sie zufällig in eine Polizeikontrolle geraten.

Und selbst dann sollen es keine tausende Euro Strafe sein, sondern lediglich 60 Euro. Fix sei laut der „Kleinen Zeitung“ auf jeden Fall, dass die „Impfpflicht Light“ nicht schon am 1. Februar in Kraft treten kann, sondern frühestens am 4. Der Grund: Am 3. Februar soll das Gesetz den Bundesrat passieren, daraufhin muss es noch vom Bundespräsidenten kontrolliert und unterzeichnet werden.

Quellen und Links: