Start Jobs
Befragung

Arbeiterkammer fordert Kündigungsschutz im Krankenstand (VIDEO)

90 Prozent der Arbeitnehmer gehen krank in die Arbeit. (FOTO: iStock/brizmaker)
90 Prozent der Arbeitnehmer gehen krank in die Arbeit. (FOTO: iStock/brizmaker)

Menschen die Krank sind, sollten nicht in die Arbeit gehen. Zu Zeiten des Lock-Downs und der unerbittlichen Corona-Wellen, war das selbstverständlich. Jetzt sind Arbeitnehmer allerdings wieder auf den Stand VOR Corona gefallen.

Die Arbeiterkammer (AK) führte im Oktober 2022 eine Online-Befragung mit rund 7.412 Personen durch. Davon haben 6.506 die Befragung vollständig ausgefüllt. Im eigentlichen Sinn sind die Ergebnisse nicht repräsentativ, allerdings liefern sie trotzdem wertvolle Hintergrundinformationen.

90 Prozent gehen krank arbeiten

So stellte sich heraus, dass rund 90 Prozent der Befragt ihren Arbeitsplatz aufsuchen, auch wenn sie krank sind. Rund 50 Prozent der Arbeitnehmer werden zudem von Ihrem Vorgesetzten im Krankenstand kontakiert. Die Arbeiterkammer beschreibt diesen Zustand als „alamierend“.

Im Hotel-, Gastgewerbe und im Handel ist der Anwesenheitszwang trotz Krankheit „besonders ausgeprägt“, wie die Arbeiterkammer schreibt. Somit sind am meisten Branchen betroffen, die unter Arbeitskräftemangel stehen. Dabei haben Vorgesetzte auch kein Problem damit, Mitarbeiter im Krankenstand zu kündigen. „Im Krankenstand gekündigt wird am häufigsten im Hotel- und Gastgewerbe, gefolgt von Transport und Verkehr.“, schreibt die Arbeiterkammer auf ihrer Webseite.

Somit entsteht der Schluss, dass der Job über der persönlichen Gesundheit steht.

0119 PK: Krank in die Arbeit from AK Österreich on Vimeo.

Forderungen der AK

Um diesen Missstand entgegen zu wirken, hat die Arbeiterkammer drei Forderungen ausgearbeitet:

  • Einen Kündigungsschutz im Krankenstand (Kündigung im Krankenstand soll als verbotenes Motiv angefochten werden können)
  • Eine gesetzliche Regelung, wonach Zeitausgleich während eines Krankenstandes nicht konsumiert werden kann (analog zum Urlaub)
  • Homeoffice darf von ArbeitgeberInnen nicht dafür missbraucht werden, ihre Beschäftigten anzuweisen, von daheim aus krank zu arbeiten

Quelle: Arbeiterkammer, Ergebnisse der Befragung

Weitere Artikel zu diesem Thema:
AK-Studie: Preiswerte Lebensmittel drastisch teurer
Servicepauschale illegal – Handyverträge auch betroffen?
Jeder Fünfte in Österreich armutsgefährdet
Illegale Pauschale: Diese Fitness-Kunden bekommen Geld zurück