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GELDREGEN?

Servicepauschale illegal – Handyverträge auch betroffen?

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(FOTO: iStock/Andreas Steidlinger)

Heftiges Urteil des OGH: Fitnessstudios müssen nach Klage der Arbeiterkammer angefallene Gebühren zurückzahlen. Jetzt könnten auch Handyverträge davon betroffen sein.

Die Arbeiterkammer ging gegen zahlreiche Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen mehrere große Fitnesscenterketten gerichtlich vor. Nun gibt es die ersten Urteile des Obersten Gerichtshofes (OGH) gegen die Fitnessstudiokette Clever fit. Der OGH gab der AK recht: Sämtliche Zusatzkosten wie Verwaltungs-, Servicepauschale und Chipgebühr sind rechtswidrig und dürfen nicht mehr verlangt werden. Die AK hat Clever fit zur Rückzahlung dieser Kosten aufgefordert.

Zu den Mitgliedsbeiträgen verrechnen Fitnesscenter ihren Kunden oft zusätzlich Entgelte. Die diversen Fitnessstudios sind kreativ in den Bezeichnungen für diese Zusatzkosten, etwa Verwaltungspauschale, Anmeldegebühr, Aktivierungsgebühr, Chipgebühr, Energiekosten- oder Hygienepauschale. Der OGH schiebt dieser Praxis einen Riegel vor – erste Urteile gegen die Fitnesscenterkette Clever fit liegen nun vor. Die Zusatzentgelte von Clever fit sind rechtswidrig, weil den Entgelten keine Gegenleistung oder kein besonderer Aufwand des Unternehmens gegenüberstand.

Rechtswidriges Verwaltungspauschale

Clever fit verlangte für den Abschluss einer Mitgliedschaft zusätzlich ein Verwaltungspauschale von 19,90 Euro, weil sie die Daten des neuen Mitglieds aufgenommen haben und der konkrete Vertragsinhalt im System erfasst werden musste. Danach folgte eine interne Freigabe für alle Studios europaweit.
Der OGH hat festgestellt: Diesem Verwaltungspauschale stehen keine konkreten Aufwendungen oder Leistungen gegenüber, die über das übliche, mit jeder Vertragsbegründung entstehende Maß hinausgehen. Die Verrechnung ist daher rechtswidrig.

Auch Handyverträge betroffen?

Die Servicepauschale, die jedes halbe Jahr verrechnet wurde, ist laut OGH unzulässig und äußerst benachteiligend. Deswegen sei das Urteil von großer Bedeutung. Die Regeln seien jetzt strenger „und das betrifft viele Verträge, nicht nur die Fitnessbranche“. So wie bei Fitnessverträgen, könnten auch bei Handyverträgen zahlreiche Kunden ihre Geld zurückbekommen.

Die schlimmen Auswirkungen der hohen Inflation machen auch vor vielen Handytarifen nicht Halt. 80 Prozent der österreichischen Mobilfunkverträge sind an den Verbraucherpreisindex gebunden. Sollte die Servicepauschale abgeschafft werden, so könnte die Grundgebühr noch teurer werden.