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Fahrzeugtechnik

Ab sofort EU-Pflicht: Kamera überwacht Fahrer in jedem neuen Auto

Ab sofort EU-Pflicht: Kamera überwacht Fahrer in jedem neuen Auto
Foto: iStock
2 Min. Lesezeit |

Neue Pflicht im Cockpit: Ab sofort überwacht ein Kamerasystem jeden Neuwagen-Fahrer – mit klaren gesetzlichen Grenzen.

Wer künftig einen Neuwagen erwirbt, hat ab sofort eine zusätzliche Komponente an Bord – ein System, das den Fahrer permanent im Blick behält. Seit Juli 2026 schreibt eine EU-Regelung vor, dass alle neu zugelassenen Pkw mit dem sogenannten Advanced Driver Distraction Warning-System (Warnsystem bei Fahrablenkung), kurz ADDW, ausgestattet sein müssen. Die Technologie basiert in der Regel auf einer Infrarotkamera, die Kopfposition und Augenbewegungen des Fahrers laufend auswertet.

Sobald eine Ablenkung erkannt wird, löst das System eine optische, akustische oder haptische Warnung aus – bei Tempo ab 50 km/h bereits nach dreieinhalb Sekunden. Wie das Portal Inside Digital berichtet, setzt die zugrundeliegende EU-Verordnung der Technologie jedoch klare Grenzen: Aufgezeichnete Bilddaten dürfen ausschließlich für die Systemfunktion verwendet werden, eine dauerhafte Speicherung ist untersagt, und eine biometrische Identifizierung der Fahrzeuginsassen ist explizit verboten. Die Pflicht zum ADDW geht auf die EU-Verordnung (EU) 2019/2144 (General Safety Regulation, Phase 2) und die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2590 zurück, die die funktionsbezogenen Anforderungen an das Ablenkungswarnsystem technologieneutral festlegt.

Erweiterter Notbremsassistent

Parallel dazu erfährt auch der Notbremsassistent eine technische Weiterentwicklung. Nach Angaben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr erkennt die neue Generation des Systems nun auch Fußgänger und Radfahrer und leitet bei drohender Kollision selbständig eine Bremsung ein. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt an, dass Fahrzeuge mit Notbremsassistent im Durchschnitt zehn Prozent weniger Kfz-Haftpflichtschäden verursachen als vergleichbare Fahrzeuge ohne dieses System.

Das übergeordnete Ziel, das die EU mit diesen Maßnahmen verfolgt, ist weitreichend: Bis zum Jahr 2050 soll die Zahl der Verkehrstoten auf null sinken. Die Integration der neuen Assistenzsysteme ist mit Kosten verbunden – und es ist davon auszugehen, dass die Autohersteller diese Mehrkosten über den Fahrzeugpreis an die Käufer weitergeben werden.

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KO KOSMO-Redaktion
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