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35. StVO-Novelle

Ab Sommer? Jetzt kommen neue Ampeln, die nicht grün blinken

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(FOTO/epaimages, iStock)

Der Verkehrsausschuss hat grünes Licht für die nächste Novelle der Straßenverkehrsordnung gegeben. Dadurch werden mehr Blitzer installiert und neue Ampeln eingeführt.

Der Verkehrsausschuss hat eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf den Weg gebracht. Zentrales Anliegen der 35. StVO-Novelle sind weitere Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeiten im Straßenverkehr, vor allem im Ortsgebiet. Gemeinden sollen daher in „Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis“ leichter als bisher Geschwindigkeitsbeschränkungen verhängen können. Das meint etwa das Umfeld von Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen, Krankenhäuser und Senioreneinrichtungen. Auch sollen Gemeinden die entsprechende Handhabe zu punktuellen Geschwindigkeitsmessungen auf Gemeindestraßen erhalten, um die Durchsetzung der Geschwindigkeitsbeschränkung zu sichern. Verkehrsministerin Leonore Gewessler argumentierte im Verkehrsausschuss, dass den Gemeinden künftig viel Verwaltungsaufwand erspart bleibe. In der Regel werde keine umständliche Begutachtungen mehr notwendig sein, um geschwindigkeitsbeschränkende Maßnahmen umsetzen zu können.

Geschwindigkeitsbeschränkung im Ortgebiet

Der Verkehrssprecher der Grünen, Hermann Weratschnig sowie ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger sprachen sich im Ausschuss für die Novelle aus, die aus ihrer Sicht zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beiträgt. Länder und Gemeinden werde es dadurch wesentlich erleichtert, Geschwindigkeitsbeschränkungen im Ortsgebiet festzulegen und deren effektive Kontrolle zu garantieren, befanden die beiden Verkehrssprecher. Ottenschläger wies darauf hin, dass allein auf Gemeindestraßen jährlich etwa 80 Verkehrstote zu beklagen seien. Die gesetzliche Definition von Zonen mit besonderem Schutzbedürfnis gebe den Gemeinden mehr Entscheidungsmöglichkeiten und erlaube eine deutliche Vereinfachung des Verfahrens für die Gemeinden. Diesen Punkt unterstrich auch Abgeordnete Ulrike Böker (Grüne). Auch kleinere Gemeinden erhielten nun die Möglichkeit, Geschwindigkeitsbeschränkungen ohne großen Aufwand umzusetzen.

Leichtere Tempolimits

Aus Sicht von Weratschnig ist es auch wichtig, dass nun alle Gemeinden die Möglichkeit zu punktuellen Geschwindigkeitsmessungen auf Gemeindestraßen mittels Radarboxen oder anderen Geräten zur automationsunterstützten Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten. Auch ÖVP-Abgeordneter Christoph Stark begrüßte diese Regelung. Sie werde kein „Freibrief“ für Gemeinden sein, willkürliche Radarkontrollen durchzuführen, betonte er.

Aus den weiteren Punkten der Novelle hob Grünen-Verkehrssprecher Weratschnig die Möglichkeit hervor, Ampelschaltungen so zu gestalten, dass der Zufluss zu stark befahrenen Straßen geregelt wird. Damit sei etwa der Verzicht auf Grünblinken der Ampel an bestimmten Kreuzungen oder Zufahrten möglich. Das habe sich in Pilotversuchen bei der Vermeidung von Staus bewährt, führte Weratschnig aus. Ottenschläger betonte, dass das Grünblinken nicht generell abgeschafft werde. Positiv seien auch Erleichterungen für Straßenerhalter bei der Abwicklung von kurz dauernden Baustellen.

Gemeinden erhalten Wahlfreiheit

Aus Sicht von Verkehrsministerin Leonore Gewessler erhalten die Gemeinden mit den neuen Regelungen größere Wahlfreiheit, wo sie Geschwindigkeitsbeschränkungen verhängen wollen. Sie könnten sich dabei auf ihre Kenntnisse der Situation vor Ort stützen. Dadurch, dass gesetzlich festgehalten werde, dass nur festgestellt werden müsse, dass die Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit „geeignet“ sei, sei die Verhängung einer Geschwindigkeitsbeschränkung für die Behörde wesentlich einfacher möglich. Die bisher notwendige umfangreiche Begutachtung, die notwendig war, um festzustellen, ob die Maßnahme „erforderlich“ sei, werde nun in den meisten Fällen entfallen, führte Gewessler aus. Die Verkehrsministerin betonte auch, dass das Grünblinken von Ampeln nicht abgeschafft werde. Es könne aber entfallen, wo es für die Regelung des Verkehrsflusses sinnvoll sei.

Geschwindigkeitsbeschränkungen

Mit in Verhandlung stand der Antrag von SPÖ-Verkehrssprecher Alois Stöger, den Behörden eine bessere Handhabe zu geben, um 30km/h-Beschränkungen vor Schulen, Kindergärten und Horten verordnen zu können. Ein vereinfachtes Verfahren zur Einführung von Zonen mit reduzierter Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet hat auch NEOS-Verkehrssprecher Johannes Margreiter in einem Antrag gefordert.

Ein Antrag von FPÖ-Abgeordnetem Christian Hafenecker, der auf eine Zusicherung der Verkehrsministerin abzielte, dass es keine „Autofahrerschikanen“ durch eine allgemeine Beschränkung der Geschwindigkeiten im Ortsgebiet auf 30 km/h, auf Freilandstraßen auf 80 km/h und auf Autobahnen auf 100 km/h geben werde, wurde ebenfalls vertagt.