Keine Artikel gefunden
Versuche einen anderen Suchbegriff
Führerscheinpflicht

Ablaufdatum am Führerschein: Was Autofahrer jetzt wissen sollten

Ablaufdatum am Führerschein: Was Autofahrer jetzt wissen sollten
(Symbolbild FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Auf vielen österreichischen Führerscheinen steht ein Ablaufdatum – doch was danach tatsächlich passiert, wissen nur wenige.

Für österreichische Scheckkartenführerscheine, die ab dem 19. Jänner 2013 ausgestellt wurden, gilt grundsätzlich eine administrative Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Danach muss das Führerscheindokument erneuert werden. Die eigentliche Lenkberechtigung für die Klassen AM, A1, A2, A, B und BE bleibt davon grundsätzlich unberührt. Für Papier- und Scheckkartenführerscheine, die bereits vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellt wurden, gilt dagegen eine Übergangsfrist: Sie müssen spätestens bis zum 19. Jänner 2033 umgetauscht werden.

Für Inhaber der Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B und BE ändert sich durch den Ablauf der Dokumentenfrist an der eigentlichen Fahrberechtigung nichts. Die 15-Jahres-Regelung bezieht sich ausschließlich auf das physische Dokument und ist damit im Wesentlichen eine verwaltungstechnische Angelegenheit. Weder eine Wiederholung der Fahrprüfung noch eine ärztliche Untersuchung sind in der Regel erforderlich.

Frist versäumt?

Das Ablaufdatum eines seit dem 19. Jänner 2013 ausgestellten Scheckkartenführerscheins ist auf der Vorderseite unter Punkt 4b vermerkt. Fahrzeuglenker sollten deshalb rechtzeitig ein neues Dokument beantragen. Wird die 15-Jahres-Frist bei den Klassen AM, A1, A2, A, B oder BE überschritten, erlischt die Lenkberechtigung dadurch jedoch nicht. Auch das Lenken eines Kraftfahrzeugs nach Ablauf dieser rein administrativen Dokumentenfrist führt laut Führerscheingesetz nicht automatisch zum Verlust der Fahrberechtigung. Das abgelaufene Dokument sollte dennoch möglichst rasch erneuert werden.

Sonderregelungen beachten

Für Lastwagen- und Busführerscheine sowie für gesundheitlich befristete Lenkberechtigungen gelten strengere Regeln. Die Klassen C/C1 und D/D1 sind grundsätzlich auf fünf Jahre befristet und müssen unter Vorlage eines ärztlichen Gutachtens verlängert werden. Wird eine solche echte Befristung versäumt, kann die Lenkberechtigung erlöschen und eine Wiedererteilung notwendig werden. Die 15-jährige administrative Gültigkeit normaler Pkw- und Motorradführerscheine geht auf die europaweite Harmonisierung des Führerscheinrechts zurück.

Unabhängiger Journalismus braucht Unterstützung

Guter Journalismus entsteht nicht nebenbei. Gründliche Recherche, sorgfältige Faktenprüfung und eine kritische Einordnung brauchen Zeit, Erfahrung und Ressourcen. Damit wir weiterhin unabhängig berichten können – frei von politischem oder wirtschaftlichem Einfluss – sind wir auf deine Unterstützung angewiesen.

Hilf mit, unabhängigen Journalismus zu sichern.
KO KOSMO-Redaktion
Teilen