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Achtung! In diesen Fällen droht eine Rückzahlung des Familienbonus

Symbolbild (FOTO: iStockphoto)

Familienbonusbezieher aufgepasst: die Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ) warnt vor einer Neuerung, die bei Nichtbeachtung in einer Rückzahlungsforderung des Finanzamts münden kann.

Wie die AKNÖ berichtet, muss man den Familienbonus im Rahmen des Steuerausgleichs nochmals zwingend beantragen muss, auch wenn man diesen bereits vom Dienstgeber für das vergangene Jahr ausbezahlen hat lassen. Insofern man das nicht tut, so drohe eine Rückzahlungsforderung durch das Finanzamt.

Feld ankreuzen nicht vergessen!
Wenn man also seine Steuererklärung abgibt, darf man nicht vergessen, den Punkt „Familienbonus unterjährig bekommen“ anzukreuzen. Somit bestätigt man dem Finanzamt, den Bonus erhalten zu haben.

Sollte man das Kreuzerl vergessen haben, bzw. nichts von dieser Regelung gewusst haben, so wird eine Nachzahlungsaufforderung ins Haus flattern. Laut Finanzministerium gebe es jedoch keinen Grund zur Sorge. Man könne seine abgegebene Steuererklärung nachträglich einfach anpassen.

Vereinfachung in Arbeit
Laut Standard arbeite das Ministerium derzeit an einer Vereinfachung des Prozederes, da sich die zuständigen Behörden darüber im Klaren seien, dass dieser Punkt für Unsicherheit sorgen könnte. Wer sich für eine andere Auszahlungsvariante entschieden hat, das heißt nicht von Jänner 2019 an, bekommt die Differenz im Rahmen des Steuerausgleichs rückerstattet.