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ÖAMTC WARNT

Achtung Strafen-Falle: Kroatien-Rückreisende mussten 1.200 Euro blechen

(FOTOS: iStockphotos)

Stau an den Grenzen gehört im Sommer zur Tagesordnung. Doch Achtung: Wer sich die langen Wartezeiten sparen will, könnte in eine teure Falle tappen.

Es ist ein altbekanntes Bild in den Sommermonaten: Alle fahren auf Urlaub, kilometerlange Blechkolonnen an den Grenzen gehören zur Tagesordnung. Da nimmt man gerne einmal eine geheime Abkürzung um wieder zurück ins Land zu kommen. Doch der Autofahrerclub ÖAMTC warnt Österreicher nun vor einer neuen Reisefalle bei der Rückkehr aus Kroatien über Slowenien.

Erste Reisende sind bei der Rückkehr aus Kroatien bereits in die Kostenfalle getappt und mussten 1.200 Euro blechen, wie die Heute berichtet. Heimische Verkehrsexperten warnen nun eindringlich vor der Strafen-Falle an der Grenze zwischen Kroatien und Slowenien. Bis zu 1.200 Euro werden dabei pro Person im Auto (!) fällig.

Gegenüber der Heute berichtete ein Betroffener von der Strafen-Falle: Er war nach der kroatisch-slowenischen Grenze auf einer Landstraße in Slowenien weitergefahren, um dem Stau auf den Hauptreiserouten auszuweichen. Doch dann das böse Erwachen: Der Österreicher wurde von der der Polizei angehalten, die ihm eine „illegale Einreise“ vorwarf. Obwohl die entsprechende Landstraße weder entsprechend abgesperrt oder beschildert war, behaupteten die Polizisten, dass der Mann vorschriftswidrig die Schengen-Außengrenze übertreten haben.

Bis zu 1.200 Euro Strafe
Was wie ein abstruser Trick wirkt, ist jedoch gesetzlich erlaubt, wie ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner gegenüber der Heute erklärt: Einige Grenzübergänge, die von vielen Reisenden genutzt werden, um den Staus zu entgehen und welchen auch der Betroffene nutze, sind keine internationalen Grenzübergang, „sondern andere, die jedoch nur für Slowenen zugelassen sind“, so Pronebner.

Daher also auch der Vorwurf der „illegalen Einreise“ gegenüber dem Betroffenen. „Das Strafmaß fällt mit 400 Euro pro mitreisender Person hoch aus“, berichtet der ÖAMTC. Das Gesetz sieht sogar eine Strafe bis zu 1.200 Euro pro mitfahrender Person vor.

Im Fall des betroffenen Urlaubers habe es sich um den Grenzübergang „Goričak 1“ gehandelt, über den Nicht-Slowenen „illegal“ nach Slowenien einreisen und damit gegen das Gesetz verstoßen. Besonders bitter an der ganzen Geschichte: „Im Nachhinein kann man nicht mehr dagegen vorgehen“, so die Juristin. Daher ihre Warnung: „Auch wenn man verständlicherweise den klassischen Grenzübergängen wegen Staugefahr ausweichen möchte, sollte man unbedingt darauf achten, einen internationalen Grenzübergang von Kroatien nach Slowenien zu nutzen.“

Quellen und Links: