Transparenz im Arbeitsverhältnis wird gestärkt: Ab 2026 müssen Arbeitgeber in Österreich nicht nur das Gehalt, sondern auch die exakte Arbeitszeit bei der Sozialversicherung melden.
Ab 2026 müssen Arbeitgeber in Österreich bei der Anmeldung zur Sozialversicherung nicht nur das Gehalt, sondern auch die exakte Arbeitszeit ihrer neuen Mitarbeiter angeben. Diese Neuregelung stellte die Arbeiterkammer (gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer) heute vor. Die Änderung zielt auf mehr Transparenz im Arbeitsverhältnis ab, denn häufig bleibt trotz unterschriebenem Vertrag unklar, wie viele Stunden tatsächlich zu leisten sind und welche Ansprüche daraus entstehen.
Die Maßnahme entspricht einer seit langem bestehenden Forderung der Arbeiterkammer. AK-Präsidentin Renate Anderl betont: „Das bringt Verbesserungen für die Arbeitnehmer. Denn wer arbeitet, muss wissen, wie viel er arbeitet – und was dabei rauskommt.“ Die Vorteile liegen laut Arbeiterkammer in der gesteigerten Transparenz des Arbeitsalltags, vereinfachten arbeitsrechtlichen Beratungen, verstärkten Kontrollmöglichkeiten durch die ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) sowie in der Schaffung einer soliden Datenbasis.
„Die scheinbar rein bürokratische Änderung bringt greifbare Vorteile für die Arbeitnehmer“, erklärt Anderl. Zur Gewährleistung korrekter Abrechnungen müssen auch Änderungen der Arbeitszeit fortlaufend gemeldet werden.
Konkrete Verbesserungen
Die Reform schafft mehrere konkrete Verbesserungen: Viele Beschäftigte kennen ihre genauen Anstellungsbedingungen nicht und erhalten oft unzureichende Unterlagen von ihren Arbeitgebern. Mit der neuen Regelung wird die Überprüfung der Einkommensangemessenheit in arbeitsrechtlichen Beratungen erleichtert. Zudem kann die Österreichische Gesundheitskasse künftig effizienter kontrollieren, ob gemeldetes Einkommen und Arbeitszeit übereinstimmen.
Die verpflichtende Arbeitszeitangabe ermöglicht außerdem präzisere statistische Auswertungen, die der Politik als fundierte Entscheidungsgrundlage dienen. Die Neuregelung ist Bestandteil des aktuellen Budgetbegleitgesetzes und basiert auf einer Vereinbarung im Regierungsprogramm, in dem die Koalitionsparteien den Ausbau einer verlässlichen Datenbasis zum Arbeitszeitausmaß beschlossen haben.
Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) sieht in dieser Maßnahme eine deutliche Verbesserung der Grundlage für arbeitsmarkt-, gleichstellungs- und wirtschaftspolitische Entscheidungen.
⇢ Ab 2026: Das ist das neue Pensions-Modell
Kritik der Wirtschaft
Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) steht der neuen Meldepflicht allerdings kritisch gegenüber. In einer Stellungnahme bezeichnet sie die Regelung als „zusätzliche bürokratische Belastung für Unternehmen“. Vor allem für kleinere Betriebe bedeute die Maßnahme erheblichen administrativen und technischen Mehraufwand.
„Die notwendigen Anpassungen in den Lohnverrechnungssystemen und die verpflichtende laufende Aktualisierung bei jeder Arbeitszeitänderung werden zu Mehrkosten und erhöhtem Zeitaufwand führen“, warnt die Wirtschaftskammer. Besonders bei flexiblen Arbeitszeitmodellen und häufigen Änderungen des Stundenausmaßes befürchten Unternehmen Unsicherheiten und potenzielle Fehlerquellen.
Die WKÖ fordert daher praxistaugliche Lösungen und eine möglichst einfache digitale Abwicklung, um den Mehraufwand für die Betriebe zu minimieren. Zahlreiche Unternehmen haben bereits auf die Herausforderungen hingewiesen, die mit der technischen Implementierung der neuen Meldepflicht verbunden sind.
Pensionistenbeiträge steigen
Ein weiterer Beschluss der Regierungsparteien betrifft die Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten: Zum 1. Juni 2025 wurde der Beitragssatz von 5,1 auf 6 Prozent angehoben, was für die meisten der über zwei Millionen Pensionisten in Österreich finanzielle Einbußen bedeutet. Je nach Pensionshöhe kann die zusätzliche Belastung mehrere hundert Euro jährlich betragen.
Von der sofortigen Erhöhung ausgenommen sind lediglich Bezieher einer Ausgleichszulage (staatliche Unterstützung für Mindestpensionisten) sowie deren Ehepartner – für sie tritt der höhere Beitragssatz erst ab 1. Jänner 2026 in Kraft.