Im Wiener Prater ereignete sich ein Vorfall, vor dem sich jeder Besucher des Vergnügungsparks fürchtet. Ein junger Mann wurde bei einem Fahrgeschäft verletzt. Er erhält nun Schadenersatz, nachdem er langfristige Folgen erlitt.

Ungeplanter Start des „Space Shot“
Der Vorfall ereignete sich bei der beliebten Prater-Attraktion „Space Shot“, bei der der Sprecher ankündigte, den Countdown bis „null“ herabzuzählen. Entgegen der Ankündigung startete das Fahrgeschäft bereits bei „zwei“, als der junge Mann gerade einen Blick nach unten warf, um sich zu vergewissern, dass alles in Ordnung ist. In dieser unvorhergesehenen Körperhaltung erlitt er beim Hochschnellen Verletzungen.
Gericht entscheidet zugunsten des Fahrgasts
Der Betreiber des „Space Shot“ argumentierte, dass der Fahrgast jederzeit hätte bereit sein müssen. Doch der Oberste Gerichtshof sah den Fehler klar beim Veranstalter. Die Höchstrichter betonten, dass die Verletzung der getroffenen Absprachen fatale Folgen hatte. Wer bei einem Countdown die Zahlen durcheinanderbringt, müsse sich auch den rechtlichen Konsequenzen stellen.
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Zudem stellte das Gericht fest, dass das zuvor zugesprochene Schmerzensgeld überhöht war, und korrigierte den Betrag dementsprechend. Auch jenseits der physischen Verletzungen hatte der Unfall schwerwiegende Auswirkungen auf das Leben des Opfers. Besonders betroffen ist seine Fähigkeit, Klavier zu spielen, was bei der Bemessung des Schadensersatzes ebenfalls berücksichtigt wurde.