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FRAGEN & ANTWORTEN

AK warnt Arbeitnehmer vor Kündigungen wegen Corona

(FOTOS: iStockphoto, Arbeiterkammer Österreich)

Seitdem die Coronakrise nun ganz Österreich und auch Europa gepackt hat, bangen zahlreiche Arbeitnehmer um ihren Arbeitsplatz. Die Arbeiterkammer hat aus diesem Grund ein Q&A zu diesem Thema veröffentlicht.

Die wohl grundlegendste Frage, die sich viele derzeit hierzulande stellen ist, ob man überhaupt aufgrund der Ausgangsbeschränkungen zur Arbeit gehen muss. Laut Regierungsbeschluss muss man unaufschiebbarer Berufsarbeit nachgehen. Die Entscheidung darüber obliegt jedoch dem Arbeitgeber.

„Arbeitsbereit zeigen“
Die Arbeiterkammer empfiehlt, sich „jedenfalls arbeitsbereit zu zeigen, um im Falle einer allfälligen Freistellung Ihren Entgeltfortzahlungsanspruch zu wahren“. Ebenso weißt die AK auf das Instrument der Kurzarbeit hin. Hierbei gibt es eine Neuregelung, die es ermöglicht, die Arbeitszeit gegen null zu reduzieren, ohne einen Verdienstentgang oder gar eine Kündigung fürchten zu müssen.

Darf ich aus Angst zu Hause bleiben?
Dies bedeutet im Umkehrschluss auch, dass man aus Angst vor dem Coronavirus nicht eigenmächtig zu Hause bleiben darf. Ausgenommen sind selbstverständlich jene Fälle, in welchen konkrete Ansteckungsgefahr besteht.

Chronisch Kranken empfiehlt die Arbeiterkammer, sofort Kontakt mit dem Arbeitnehmer aufzunehmen, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Hier kommt auch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers hinzu. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet, seine Angestellten bestmöglich vor eine Ansteckung zu schützen. Als Beispiele werden hierbei Homeoffice, Dienstfreistellungen oder Kurzarbeit erwähnt.

Der sogenannte Teleworker kann übrigens einseitig vom Arbeitgeber angeordnet werden. Zwei Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt werden:

  • Der Arbeitnehmer ist arbeitsfähig, also nicht krank. Er befindet sich folglich als Krankheitsverdächtiger oder Ansteckungsverdächtiger in Quarantäne (§ 7 Epidemiegesetz).
  • Es liegen die üblichen Voraussetzungen für Homeoffice vor.

Kündigung wegen Corona
Immer häufiger hört man in seinem Bekannten- und Freundeskreis, dass Arbeitnehmer ihren Mitarbeiten eine Beendigung des Dienstverhältnisses mit einer einvernehmlichen Kündigung vorschlagen. „Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist rechtlich zwar jederzeit möglich, sofern die entsprechenden Fristen und Formvorschriften erfüllt werden. Die Arbeiterkammer empfiehlt jedoch nachdrücklich, zu gelinderen Maßnahmen zu greifen, um die aktuelle Krisensituation unter Wahrung des Beschäftigungsstandes zu überbrücken“, so die Arbeiterkammer.

Insofern sie gekündigt wurden und die Coronakrise als Grund angegeben wurde, so ist dies laut AK anfechtbar, da die Kündigung auch sittenwidrig sein könnte. Sollten sie davon betroffen sein, wird empfohlen, Kontakt mit der Arbeiterkammer aufzunehmen.

Weitere Informationen zu diesem Thema unter: https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/coronavirus/Arbeitsrechts-FAQ_zum_Coronavirus.html