Ein Ramadan-Lied im katholischen Religionsunterricht sorgt für Aufregung in einer Flachgauer Volksschule. Eltern protestieren gegen die vermeintliche Vermischung der Religionen.
Ein Ramadan-Lied im katholischen Religionsunterricht sorgt für Aufregung unter Eltern einer Flachgauer Volksschule, wie die Tageszeitung „Heute“ berichtet. Die Kontroverse entzündete sich insbesondere an einer Textzeile, die den islamischen Fastenmonat als „schönste Zeit im Jahr“ bezeichnet. Eine Mutter, deren Tochter den Unterricht besucht, äußerte gegenüber der „Krone“ ihre Bedenken. Grundsätzlich befürworte sie zwar das Kennenlernen anderer Religionen im Unterricht, doch in diesem Fall sei eine Grenze überschritten worden. Alarmiert zeigte sich die Frau, als ihre Tochter nach dem Unterricht wissen wollte, ob „Allah so allmächtig“ sei.
Die betroffene Mutter berichtete, die Lehrerin habe im Rahmen des Unterrichts islamische Bräuche thematisiert und dabei das besagte Lied mit den Kindern gesungen. Für zahlreiche Eltern stelle dies eine unangemessene Vermischung der Religionen dar. Die Mutter der Viertklässlerin betonte ihren Unmut darüber, dass sie ihrer Tochter anschließend den Unterschied zwischen dem christlichen Gottesbild und Allah erklären musste. Obwohl ein muslimischer Mitschüler die Klasse besuche, empfinde sie die Situation als höchst problematisch.
Unterrichtliche Begründung
Marie-Luise Doppler, zuständige Fachinspektorin für den katholischen Religionsunterricht in Salzburg, verteidigte auf Nachfrage der „Krone“ das Vorgehen der Lehrerin. Diese habe im Einklang mit dem Lehrplan und im Sinne des interreligiösen Dialogs gehandelt. Konkret sei es im Unterricht um Jerusalem gegangen – eine Stadt, die für Christen, Juden und Muslime gleichermaßen heilige Bedeutung besitze. Doppler erklärte: „Weil das Ende des muslimischen Fastenmonats Ramadan heuer mit unserer Fastenzeit zusammen fiel, erzählte ihnen die Lehrkraft darüber.“
Der als „Ramadan-Rap“ bezeichnete Liedtext stammt laut Doppler aus einem Schulbuch für muslimischen Religionsunterricht. Die Fachinspektorin bekräftigte, dass die Bildungsbehörde vollständig hinter der Pädagogin stehe und keinerlei Fehlverhalten feststellen könne. Sie charakterisierte die Lehrerin als „sehr gut“ und betonte deren engagierten Einsatz für die Vermittlung christlicher Werte „mit Liebe und Überzeugung“.
Doppler zeigte sich zuversichtlich, dass ein direktes Gespräch zwischen den besorgten Eltern und der Lehrkraft zur Klärung der Angelegenheit führen werde.
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