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KEIN GELD

AMS greift durch: Tausende Arbeitslose bestraft!

(FOTO: iStock)
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Im Dezember 2024 registrierte das Arbeitsmarktservice (AMS) mehr als 426.000 Menschen auf Arbeitssuche, was eine Zunahme von 27.007 Personen im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Die steigende Arbeitslosigkeit wird von verstärkten Maßnahmen des AMS begleitet, wobei Regelverstöße mit Sanktionen geahndet werden.

Über das Jahr 2024 hinweg hat das AMS in 162.435 Fällen das Arbeitslosengeld eingefroren. Ein häufiger Grund hierfür war das tageweise Fernbleiben von Schulungen, was im Vergleich zum Jahr 2023 um 11,1 Prozent zugenommen hat und zu über 44.200 Sanktionen führte. Darüber hinaus wurde in mehr als 34.100 Fällen das Arbeitslosengeld eingefroren, da Arbeit oder Schulungen verweigert oder absichtlich vereitelt wurden.

Die am häufigsten ausgesprochene Sanktion betraf das unentschuldigte Fehlen bei AMS-Terminen, das in 52.600 Fällen vorkam – ein Anstieg um 5,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Darüber hinaus wurde bei den Strafen aufgrund von „Ablehnungen/Einstellungen mangels Arbeitswilligkeit“ nahezu eine Verdoppelung verzeichnet.

Wartezeiten durch selbstverschuldete Arbeitslosigkeit

Arbeitslose, die von selbstverschuldeten Kündigungen betroffen sind, mussten im Schnitt bis zu 28 Tage auf ihre Zahlungen warten. Insgesamt wurden knapp 30.000 solcher Fälle dokumentiert, was jedoch einen Rückgang von 6,7 Prozent im Vergleich zu 2023 darstellt. Laut dem AMS könnten weniger Eigenkündigungen ein Hinweis auf eine allgemein schlechtere wirtschaftliche Lage sein.

In Fällen, in denen das Arbeitslosengeld ruht, verlängert sich die Anspruchsdauer nicht, sondern wird nur zeitlich verschoben. Diese Maßnahme soll die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt fördern und die Eigenverantwortung der Betroffenen stärken.