In Österreich steht die politische Landschaft möglicherweise vor einer Neuordnung, falls der Nationalrat bei der Bildung einer Regierungskoalition scheitert. In diesem Fall wären Neuwahlen notwendig, was jedoch einen klar definierten Prozess voraussetzt, der sich über mehrere Monate erstrecken könnte.
Der Ablauf zur Neuwahl
Der Weg zu Neuwahlen ist rechtlich klar vorgegeben. Zunächst muss der Nationalrat durch den Bundespräsidenten aufgelöst werden. Anschließend folgt die Festlegung eines Stichtages für die Wahl, und der Ministerrat setzt den endgültigen Wahltermin fest. Dieser gesamte Prozess nimmt laut Parlamentsexperte Werner Zögernitz zwischen 90 und 100 Tagen in Anspruch. Besonders die gesetzlich vorgeschriebene Spanne von 82 Tagen zwischen dem Stichtag und dem Wahltag stellt einen bedeutenden Faktor dar, der den Zeitplan beeinflusst.
Frühestens Ende April
Sollte der Nationalrat in seiner nächsten regulären Sitzung am 22. Jänner beschließen, sich aufzulösen, könnte die Wahl frühestens am 27. April stattfinden – dem Sonntag nach Ostern. Wahrscheinlicher wäre jedoch ein Wahltermin im Mai.
Eine Wahl vor Ostern wäre nur möglich, wenn der Nationalrat bereits in der kommenden Woche während einer Sondersitzung seine Auflösung beschließt und alle weiteren Schritte reibungslos verlaufen. Dies erscheint jedoch eher unwahrscheinlich. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickeln wird und welche Entscheidungen letztlich getroffen werden.
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